Beschreibung des Programms
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) stellt im Rahmen des „Hessen- Fonds für Geflüchtete und Verfolgte – hochqualifizierte Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“ Stipendien an den staatlichen hessischen Hochschulen zur Verfügung. Die Förderung dient der Fortführung eines Studiums oder einer wissenschaftlichen Karriere an einer staatlichen hessischen Hochschule. Sie beträgt in der Regel ein Jahr. Studierende sollen vor allem in der Studieneingangsphase unterstützt werden.
Zielgruppe
Förderlinie für geflüchtete Studierende, Promovierende sowie promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Förderlinie für verfolgte und gefährdete Promovierende sowie promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
Anzahl der Stipendien
60
Laufzeit
12 Monate
Stipendienleistung
Das HessenFonds-Stipendium beinhaltet folgende Stipendiensätze:
- Studierende: 300 Euro / Monat
- Promovierende: 1.200 Euro / Monat
- Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler: 2.300 Euro / Monat
Formalia
Die Antragstellung erfolgt an der jeweiligen hessischen Hochschule. Die Hochschule nominiert die qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Die Anträge für die Bewerbung sind bei den Flüchtlingskoordinatorinnen und -koordinatoren oder den International Offices der hessischen Hochschulen erhältlich.
Bewerbungsschluss
Die nächste Frist für die Nominierung beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst kann hier nachgelesen werden.
Bitte beachten Sie, dass die für Bewerberinnen und Bewerber relevante Bewerbungsfrist an der Hochschule einige Zeit vor der Frist für die Nominierung beim HMWK liegt. Informationen dazu erhalten Sie über die Hochschulen.
Bewerbungsvoraussetzungen
Übergeordnete Voraussetzungen zum Geflüchteten-Status: Asylberechtige oder Status als anerkannte Flüchtlinge. Antragsberechtigte sind zum Zeitpunkt des Förderbeginns in der Regel noch nicht länger als vier Jahre in Deutschland registriert, d.h. der Asylantrag wurde gestellt und der durchgängige Aufenthalt in Deutschland beträgt nicht mehr als fünf Jahre. Folgeanträge müssen gesondert begründet werden.
Studierende:
- Immatrikulation an einer staatlichen Hochschule des Landes Hessen
- herausragende Studienleistungen
Promovierende:
- Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand inkl. Betreuungszusage an einer staatlichen Hochschule des Landes Hessen
- herausragende wissenschaftliche Leistungen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler:
- Forschungs- oder Lehrplatzzusage sowie Betreuungszusage einer staatlichen Hochschule des Landes Hessen
- herausragende Leistungen in Forschung oder/und Lehre
Verfolgte und gefährdete Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Promovierende (Researchers at Risk): Ab dem Jahr 2022 können im HessenFonds zusätzlich Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Promovierende, die in ihren Heimatländern aus politischen, religiösen oder vergleichbaren Gründen verfolgt werden bzw. bedroht sind, nominiert werden. Diese müssen ebenfalls durch eine hessische Hochschule nominiert werden.