Programmziel
Wer kann sich bewerben?
Bitte beachten Sie: Für künstlerische Fachbereiche und den Fachbereich Architektur bietet der DAAD eigene Stipendienprogramme an: Musik, Bildende Kunst/Design/Film, Darstellende Kunst, Architektur
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.
Was wird gefördert?
Der Aufenthalt kann auch an mehreren Gastinstitutionen in einem Land stattfinden.
Ihr Studienaufenthalt kann neben der Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Gasthochschule zusätzlich Recherchen oder Schreibphasen für Abschlussarbeiten umfassen. Aufenthalte nur für Recherche und Schreiben von Abschlussarbeiten werden in diesem Programm nicht gefördert.
Für das Vereinigte Königreich wird ausschließlich ein Studienjahr im Rahmen eines Bachelorstudiengangs gefördert.
Wenn Sie Medizin oder Pharmazie studieren und im Praktischen Jahr für mindestens zwei Tertiale bzw. sechs Monate (entsprechend der Regelung in der jeweils gültigen Approbationsordnung für Medizin bzw. Pharmazie) ins Ausland gehen möchten, können Sie sich ebenfalls bewerben.
Ein kürzerer Auslandaufenthalt von nur einem Tertial kann gegebenenfalls von Ihrer Hochschule in Deutschland im Rahmen des PROMOS-Programms gefördert werden. Informieren Sie sich dazu bitte an Ihrer Hochschule.
Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung für Erasmus+-Programmländer in diesem Programm nicht möglich ist.
Hinweis: Wenn Sie einen Masterabschluss im Ausland machen möchten, wechseln Sie bitte zum DAAD-Programm Stipendien für ein Masterstudium im Ausland. In diesem Programm sind auch Aufenthalte in Erasmus+-Programmländern möglich.
Reine Sprachkursaufenthalte werden in diesem Programm nicht gefördert. Hierfür bietet der DAAD eigene Programme an.
Dauer der Förderung
Bei einem Praktischen Jahr in den Fachbereichen Medizin und Pharmazie werden mindestens zwei Tertiale bzw. sechs Monate gefördert.
Wenn Sie für ein Semester ins Ausland gehen möchten und an einer HAW/FH studieren, können Sie sich für das DAAD-Programm HAW.International: Semesteraufenthalte und Abschlussarbeiten für Studierende bewerben.
Auch in den Programmen PROMOS und Erasmus+ sind kürzere Auslandsaufenthalte möglich. Informieren Sie sich dazu bitte an Ihrer Hochschule in Deutschland.
Stipendienleistungen
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2023/2024 vergeben werden.
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer Obergrenze: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 4
- Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache): Weitere Informationen
- Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
- Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (bitte einen Kostenvoranschlag mit Bestätigung der/des betreuenden Hochschullehrenden bereits mit der Bewerbung einreichen). Übernachtungskosten können nicht erstattet werden.
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
Hinweis für Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke: Wenn Sie ein DAAD-Stipendium erhalten, dürfen Sie von den Förderwerken keinen Auslandszuschlag in Anspruch nehmen. Weiterlaufende Inlandsleistungen der Förderwerke werden auf das DAAD-Stipendium angerechnet.
Bewerbungsvoraussetzungen
Studierende in grundständigen Studiengängen (Bachelor, Diplom, Magister, Staatsexamen) müssen sich bei Bewerbungsschluss mindestens im zweiten Semester bzw. in der zweiten Hälfte des ersten Studienjahres an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder in einem akkreditierten grundständigen Studiengang einer Berufsakademie in Deutschland befinden.
Studierende im Fachbereich Medizin beachten bitte die wichtigen Hinweise zu DAAD-Stipendien (Abschnitt A, Punkt 2).
Wenn Sie in grundständigen Studiengängen studieren und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Ausland aufhalten, können Sie unter den folgenden Voraussetzungen gefördert werden:
a) Sie halten sich bei Bewerbungsschluss weniger als ein Studienjahr im Gastland auf und möchten Ihren Studienaufenthalt dort fortsetzen;
b) Sie studieren an einer ausländischen Hochschule und bewerben sich für ein Studium an einer Hochschule in einem anderen Land.
Studierende in weiterführenden Studiengängen (z. B. Master), müssen spätestens zu Beginn der Förderung an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sein. Sie können sich in diesem Programm nicht bewerben, wenn Ihr Zielland das Vereinigte Königreich ist.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbungs- und Einschreibungsfristen Ihrer Gasthochschule und Einreiseregelungen für Ihr Gastland. Einige wichtige Hinweise stellen wir für Sie auf den DAAD-Länderseiten bereit.
Wenn Sie Medizin oder Pharmazie studieren und für einen Teil des Praktischen Jahres ins Ausland gehen möchten, reichen Sie bitte eine Bestätigung Ihres Prüfungsamtes über die Anerkennung des Auslandsabschnitts ein.
Auswahlverfahren
Nach einer ersten Vorauswahl auf Basis der eingereichten Unterlagen werden die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber zu einer persönlichen Vorstellung vor der Auswahlkommission eingeladen. Diese kann beim DAAD in Bonn oder auch virtuell stattfinden.
Schauen Sie auch unser Video über das Stipendien-Auswahlverfahren an. Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt C.
Auswahlkriterien
- Die Qualifikation, insbesondere gemessen an:
- Studienleistungen (allg. Notendurchschnitt, Notenentwicklung)
- Abiturnote oder Äquivalent
- Studienverlauf
- Kenntnisse der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache
- die Qualität des Vorhabens, insbesondere gemessen an:
- der Beschreibung des Studienvorhabens sowie der Vorbereitung (Vorinformation, Wahl der Gasthochschule und Kontaktaufnahme)
- Einbettung des Vorhabens in den Studienverlauf, sofern relevant
- Potenzial der Bewerberin/des Bewerbers, insbesondere gemessen an:
- Motivation: fachliche und persönliche Gründe für den Auslandsaufenthalt, Kenntnisse der Landessprache (sofern abweichend von der Arbeitssprache); Regionalkenntnisse
- Perspektiven: Bedeutung des Auslandsaufenthalts für die weitere akademische, berufliche und persönliche Entwicklung
- außerfachlichem Engagement: außerfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten, gesellschaftliches Engagement
Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission zur Wahrung der Chancengerechtigkeit ggf. besondere Lebensumstände, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können. Lesen Sie hierzu bitte die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt C, Punkt 5.
Bewerbungsunterlagen
- Online-Bewerbungsformular
- Tabellarischer Lebenslauf
- Studienplan (max. 5 Seiten): Detaillierte Beschreibung Ihres Studienvorhabens sowie gegebenenfalls der im Rahmen einer Masterarbeit vorgesehenen Forschungsarbeit (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 6)
- Motivationsschreiben (max. 2 Seiten): Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für Ihr geplantes Studienvorhaben (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 7)
- ggf. Learning Agreement
- Bewerberinnen und Bewerber im Bachelorstudium (oder Äquivalent): Eine Aufstellung sämtlicher bis dahin besuchter Übungs- und Seminarveranstaltungen (Transcript of Records, inklusive Credit Points und Noten nach ECTS). Ggf. Zwischen- und Vorprüfungszeugnisse; wird die Prüfung nach Einreichen der Bewerbungsunterlagen abgelegt, müssen die Zeugnisse unaufgefordert nachgereicht werden
- Bewerberinnen und Bewerber, die während des Masterstudiums ins Ausland gehen möchten: Abschlusszeugnis mit Einzelnoten, falls zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhanden. Anderenfalls Vorlage einer Aufstellung sämtlicher bis dahin besuchter Übungs- und Seminarveranstaltungen (Transcript of Records, inklusive Credit Points und Noten nach ECTS), sowie Nachreichung des Abschlusszeugnisses bis spätestens zum Stipendienantritt
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife etc.) mit Einzelnoten
- Zulassung der ausländischen Gasthochschule für den gewünschten Studiengang. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine fristgerechte Beantragung der Zulassung an der Gasthochschule selbst verantwortlich sind. Liegt die Zulassung bei der Bewerbung noch nicht vor, müssen Sie diese bis zum Stipendienantritt nachreichen.
- Sprachnachweis/e: Nachweis (bei mehreren Zielländern ggf. mehrere Nachweise) über Ihre aktuellen Kenntnisse der Unterrichts- oder Arbeitssprache(n); bei Feldforschung auch der Landessprache; zum Bewerbungstermin darf der Nachweis nicht älter als 2 Jahre sein. Reichen Sie bitte in jedem Fall entweder das DAAD-Sprachnachweisformular oder ein anderes vom DAAD anerkanntes Sprachzeugnis ein. Wenn Sie das DAAD-Sprachnachweisformular nutzen, können Sie Ihre Sprachkompetenz an Ihrer deutschen Hochschule bewerten lassen. Wenden Sie sich dafür an das Sprachenzentrum Ihrer Hochschule oder an eine/n Prüfungsberechtigte/n des Fachbereichs für die jeweilige Fremdsprache. Eine Handreichung für Prüfungsberechtigte und Sprachenzentren zum Ausfüllen des Formulars finden Sie hier. Auf den Sprachnachweis kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden. Lesen Sie hierzu bitte unsere wichtigen Stipendienhinweise (A.9 bis A.15).
- Ein aktuelles Gutachten einer bzw. eines Hochschullehrenden oder einer promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters oder Assistenz, das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt. Sowohl das frei formulierte Gutachten als auch das ausgefüllte DAAD-Gutachtenformular müssen eingereicht werden. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die Hinweise auf dem Reiter „Zur Bewerbung“.
Bewerbungsschluss
- Andorra, Monaco, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt:
30. September 2022
Auswahltermin im März für Förderbeginn ab September/Oktober/November 2023 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland) - Vereinigtes Königreich:
17. April 2023
Förderbeginn ab September 2023 (für Bachelorstudiengänge) - Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro:
01. Dezember 2022
Auswahltermin im März für Förderbeginn ab September/Oktober/November 2023 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland) - GUS inklusive Kaukasus und Zentralasien:
02. November 2022
Auswahltermin im Januar für Förderbeginn ab September/Oktober/November 2023 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland) - USA, Kanada:
29. September 2022
Auswahltermin im Januar für Förderbeginn ab September 2023 - Lateinamerika, Afrika Subsahara, Nahost, Nordafrika:
30. September 2022
Auswahltermin im November/Dezember für Förderbeginn ab Februar/März 2023 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
31. März 2023
Auswahltermin im Mai/Juni für Förderbeginn ab August/September 2023 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland) - Süd-/Südostasien, Ozeanien:
30. September 2022
Auswahltermin im November/Dezember für Förderbeginn ab Februar/März 2023 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
16. März 2023
Auswahltermin im Mai/Juni für Förderbeginn ab August/September 2023 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland) - Australien, Neuseeland, Japan, Korea:
16. März 2023
Auswahltermin im Juni für Förderbeginn ab Juli/August/September/Oktober 2023 oder ab Februar/März/April 2024 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland) - Taiwan, VR China, Hongkong, Macao, Singapur:
30. September 2022
Auswahltermin im Dezember für Förderbeginn ab September 2023
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Aufenthalt in mehreren Ländern planen, dann gilt der Bewerbungstermin des Landes, in dem Ihr Aufenthalt beginnt. Bitte wählen Sie deshalb beim Start Ihrer Bewerbung im Portal dieses Land als „Zielland“ aus. Lesen Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise Abschnitt B, Punkte 2 und 3.
Eine Bewerbung für Studien- oder Praxisaufenthalte ist für bestimmte Länder auf Grund der Lage vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen. Da die Sicherheitslage in vielen Ländern kein einheitliches Niveau aufweist, informieren Sie sich bitte auf der Website des Auswärtigen Amtes insbesondere zu den Teilreisewarnungen und kontaktieren Sie das zuständige DAAD-Referat, ob eine Förderung an Ihren Wunsch-Standort möglich ist.
Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen
Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.
Kontakt und weitere Informationen
Gegenstipendien: Einige ausländische Regierungen stellen dem DAAD im Rahmen dieses DAAD-Stipendienprogramms Stipendienmittel zur Vergabe zur Verfügung (sog. „Gegenstipendien“). Die Gegenstipendien werden grundsätzlich vorrangig genutzt. Zunächst durchlaufen alle Bewerberinnen und Bewerber den für DAAD-Stipendien vorgesehenen Auswahlprozess. Das bei Zielländern mit Gegenstipendienangebot anschließende Nominierungsverfahren ist für die Bewerberinnen und Bewerber obligatorisch. Das Einverständnis zur Weitergabe der Bewerbungsunterlagen an die ausländische Stelle erklären die Bewerberinnen und Bewerber auf dem Online-Formular im DAAD-Portal. Liegen die Stipendienleistungen der ausländischen Regierung unter der vom DAAD festgelegten Stipendienhöhe, wird das Gegenstipendium entsprechend aufgestockt – soweit und solange Aufstockungsmittel zur Verfügung stehen. Darüber hinaus angebotene Gegenstipendien werden ggf. ohne Aufstockung an im Ranking nachfolgende Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Das Nominierungsverfahren für Gegenstipendien ist je nach Zielland sehr unterschiedlich und kann zu längeren Vorlaufzeiten führen. Die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber werden spätestens nach der Auswahl über Einzelheiten des Nominierungsverfahrens und ggf. einzureichende Unterlagen informiert.
Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland Japan
Sie haben die Programmbeschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen? Dann finden Sie vielleicht Ihre Antwort unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers und schicken Sie uns eine Anfrage. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt
- Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
- Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
- Fordern Sie Gutachten im DAAD-Portal an (falls erforderlich, siehe Abschnitt „Bewerbungsunterlagen“ auf der Registerkarte „Bewerbungsverfahren“)
Das von der Gutachterin bzw. vom Gutachter auszufüllende Formular erzeugen Sie im DAAD-Portal in der Rubrik „Gutachten anfordern“ als beschreibbares PDF. Schicken Sie das Formular bitte Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter per E-Mail mit der Bitte, das Formular vollständig auszufüllen und direkt an den DAAD weiterzuleiten.
Erzeugen Sie bitte pro Gutachter jeweils ein Gutachtenformular.
Per Post einzureichende Unterlagen senden Sie bitte an den DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn.
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, hilft Ihnen die technische Portal-Hotline wochentags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr unter (+49) 228/882-8888 oder per Mail unter portal@daad.de weiter.
Bitte planen Sie dies bei Ihrer Bewerbung mit ein.