Stipendiendatenbank

Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Programmziel

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) finanziert das Förderprogramm "Kurzstipendien für Praktika im Ausland" aus BMFTR-Mitteln. Der DAAD setzt sich zum Ziel, im Rahmen des Kurzstipendienprogramms die Auslandsmobilität von Studierenden zu fördern.

HINWEIS: Für Großbritannien gelten seit dem 1.1.2021 neue Einreisebestimmungen. Die Visaerteilung für Praktika, die nicht studienbegleitend (also bei einer Einreise mit einem „Student Visa“ und dem entsprechenden Zusatz im Visum selber [„work permitted 20 hrs in term time, 40 hrs outside term time“]) oder im Rahmen etablierter Austauschprogramme (z. B. IAESTE, AIESEC) stattfinden, ist sehr restriktiv. Informationen zu den Visa-Regelungen für Einreisen nach Großbritannien finden Sie z.B. auf der Seite der britischen Regierung https://www.gov.uk/check-uk-visa. Bitte informieren Sie sich unbedingt über die Einreisebestimmungen für Ihr Vorhaben, bevor Sie sich bewerben.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich:
1. Eingeschriebene Studierende an deutschen Hochschulen im Bundesgebiet. Diese sind
a) Deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger,
b) Deutschen gleichgestellte Personen gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2ff., Abs. 2. Abs. 2a und Abs. 3 BAföG sowie
c) Nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventinnen und -absolventen, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen.

2. Deutsche Studierende im Ausland, die ein Praktikum in einem Drittland (Land außerhalb Deutschlands und ihrem Studienland) absolvieren möchten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden selbst organisierte Praktika im Ausland bei den folgenden Organisationen/Institutionen:
  • Deutsche Auslandsvertretungen (Deutsche Botschaften, Konsulate und Ständige Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland)
  • völkerrechtlich anerkannte internationale Organisationen (z. B. EU, UNO, NATO, Weltbank sowie deren Unterorganisationen)
  • Deutsche Schulen im Ausland (nicht DSD und nicht FIT) für Nicht-Lehramtsstudierende.
    Lehramtsstudierende, die ein Praktikum an einer deutschen Schule im Ausland anstreben, sind in diesem Programm nicht antragsberechtigt. Bitte bewerben Sie sich in diesem Fall für das Programm "Lehramt.International: Auslandspraktika für Lehramtsstudierende".
  • Goethe-Institute
  • Deutsche Archäologische Institute
  • Institute der Max Weber Stiftung
  • ausgewählte Institutionen der auswärtigen Kulturpolitik
    Weitere Informationen hierzu erhalten Sie über die Ergänzenden Informationen zum Programm unter Punkt I. "Hinweise zur Bewerbung" oder im DAAD-Referat ST41.

Dauer der Förderung

Das Praktikum muss mindestens 40 Kalendertage umfassen. Es können maximal 3 Monate gefördert werden.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.

Stipendienleistungen

1. Einmaliger Reisekostenzuschuss:
  • Studierende in Deutschland, die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten, finden die Höhe des Zuschusses für das angestrebte Zielland hier.
  • Studierenden im Ausland, die ein Praktikum in einem Drittland (Land außerhalb Deutschlands, das nicht identisch ist mit dem Studienland) absolvieren möchten, können folgende Kosten gegen Beleg erstattet werden:
    • Bei Anreise aus dem Studienland ins Drittland und Rückkehr ins Studienland:
      - 50% der tatsächlich nachgewiesenen Reisekosten.
    • Bei Anreise aus dem Studienland ins Drittland und Rückkehr nach Deutschland:
      - 50% der tatsächlich nachgewiesenen Reisekosten für die Anreise.
      - Für die Rückkehr nach Deutschland finden Sie die Reisekostenpauschale hier.
  • Studierenden, die sich bei Stipendienantritt bereits seit über drei Monaten im Drittland aufhalten, wird der Zuschuss nicht gezahlt, stattdessen übernimmt der DAAD:
    - 50% der Reisekosten für die Anreise vom derzeitigen Aufenthaltsort im Drittland zum Praktikumsort (Bahnfahrt 2. Klasse oder sonstiges angemessenes wirtschaftliches Verkehrsmittel).
    - Für die Rückkehr ins Studienland werden 50% der tatsächlich nachgewiesenen Reisekosten gewährt.
    - Für die Rückkehr nach Deutschland finden Sie die Reisekostenpauschale hier.

2. Monatliches Teilstipendium. Nicht volle Monate werden anteilig berechnet.
Die Höhe der monatlichen Teilstipendienraten nach Ländern finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Förderung entnehmen Sie den "Ergänzenden Informationen zum Programm“. Hinweise für BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger finden Sie unter Punkt „II. Hinweise zur Förderung“.

Gefördert von:

  • Bundesministerium für Bildung und Forschung

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