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Stipendiendatenbank

Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Programmziel

Bitte beachten Sie die geänderte Programmausschreibung!

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) finanziert das Förderprogramm "Kurzstipendien für Praktika im Ausland" aus BMBF-Mitteln. Der DAAD setzt sich zum Ziel, im Rahmen des Kurzstipendienprogramms die Auslandsmobilität von Studierenden zu fördern.

HINWEIS: Für Großbritannien gelten seit dem 1.1.2021 neue Einreisebestimmungen. Die Visaerteilung für Praktika, die nicht studienbegleitend (also bei einer Einreise mit einem „Student Visa“ und dem entsprechenden Zusatz im Visum selber [„work permitted 20 hrs in term time, 40 hrs outside term time“]) oder im Rahmen etablierter Austauschprogramme (z. B. IAESTE, AIESEC) stattfinden, ist sehr restriktiv. Informationen zu den Visa-Regelungen für Einreisen nach Großbritannien finden Sie z.B. auf der Seite der britischen Regierung https://www.gov.uk/check-uk-visa. Bitte informieren Sie sich unbedingt über die Einreisebestimmungen für Ihr Vorhaben, bevor Sie sich bewerben.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich:
1. Eingeschriebene Studierende an deutschen Hochschulen im Bundesgebiet. Diese sind
a) Deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger,
b) Deutschen gleichgestellte Personen gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2ff., Abs. 2. Abs. 2a und Abs. 3 BAföG sowie
c) Nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventinnen und -absolventen, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen.

2. Deutsche Studierende im Ausland, die ein Praktikum in einem Drittland (Land außerhalb Deutschlands und ihrem Studienland) absolvieren möchten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden selbst organisierte Praktika im Ausland, die in Vollzeit (ab 30h/Woche) bei den folgenden Organisationen/ Institutionen absolviert werden:

  • Deutsche Auslandsvertretungen (Das sind ausschließlich: Deutsche Botschaften, Konsulate und Ständige Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland)
  • EU-Institutionen, Einrichtungen im UN-System, in den Bretton Woods-Organisationen, bei der NATO, OECD sowie zugelassenen Nichtregierungsorganisationen (Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf unter auslandspraktikum@daad.de.)
  • Deutsche Auslandsschulen
    Eine Übersicht zu den Schulen im Ausland finden Sie hier.
    Gefördert werden ausschließlich Praktika an Deutschen Auslandsschulen (DAS).
    Antragsberechtigt sind ausschließlich Studierende, die sich nicht in einem Lehramtsstudiengang befinden. Lehramtsstudierende, die ein Praktikum an einer schulischen Einrichtung im Ausland anstreben, bewerben sich bitte gesondert über das Programm "Lehramt.International: Auslandspraktika für Lehramtsstudierende".
  • Goethe-Institute
  • Deutsche Archäologische Institute
  • Institute der Max Weber Stiftung
  • ausgewählte Institutionen der auswärtigen Kulturpolitik (Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf unter auslandspraktikum@daad.de).

Dauer der Förderung

Das Praktikum muss mindestens 40 Kalendertage umfassen. Es können maximal 3 Monate gefördert werden.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.

Stipendienleistungen

1. Einmaliger Reisekostenzuschuss:

  • Studierende in Deutschland, die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten, finden die Höhe des Zuschusses für das angestrebte Zielland hier.
  • Deutschen Studierenden im Ausland, die ein Praktikum in einem Drittland (Land außerhalb Deutschlands, das nicht identisch ist mit dem Studienland) absolvieren möchten, können folgende Kosten gegen Beleg erstattet werden:
  • Bei Anreise aus dem Studienland ins Drittland und Rückkehr ins Studienland 50% der tatsächlich nachgewiesenen Reisekosten.
  • Bei Anreise aus dem Studienland ins Drittland und Rückkehr nach Deutschland
    - 50% der tatsächlich nachgewiesenen Reisekosten für die Anreise und
    - eine gesonderte Reisekostenpauschale für die Rückkehr nach Deutschland. Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf unter auslandspraktikum@daad.de.
  • Studierenden, die sich bei Stipendienantritt bereits seit über drei Monaten im Drittland aufhalten, wird der Zuschuss nicht gezahlt. Stattdessen übernimmt der DAAD 50% der Reisekosten für die Anreise vom derzeitigen Aufenthaltsort im Drittland zum Praktikumsort. Für die Rückkehr ins Studienland werden 50% der tatsächlich nachgewiesenen Reisekosten gewährt. Bei einer Rückreise nach Deutschland wird eine gesonderte Reisekostenpauschale gewährt. Fragen hierzu sind an auslandspraktikum@daad.de zu richten.
Es können ausschließlich die Kosten für das günstigste Verkehrsmittel erstattet werden. Diese sind i.d.R. 2. Klasse der Bahn bzw. Economy bei Flügen. Für die Erstattung sind die entsprechenden Belege nach der Rückkehr über das DAAD-Portal einzureichen.

2. Monatliches Teilstipendium. Nicht volle Monate werden anteilig berechnet.
Die Höhe der monatlichen Teilstipendienraten nach Ländern finden Sie hier.

Wichtig: Die Förderzusage steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit ausreichender Haushaltsmittel.

Weitere Informationen zur Förderung entnehmen Sie den "Ergänzenden Informationen zum Programm“. Hinweise für BAföG-Empfängerinnen und -Emfänger finden Sie unter Punkt „I. Hinweise zur Förderung“

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