Programmziel
Studienbezogene Auslandsaufenthalte und interkulturelle Kompetenzen helfen ihnen dabei. Der DAAD unterstützt aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in dem umfassenden Gesamtprogramm „Lehramt.International“ Lehramtsstudierende bei ihren Auslandsaufenthalten und die Hochschulen bei der Internationalisierung der Lehramtsstudiengänge.
Lehramtsstudierende erhalten im Programm „Auslandspraktika für Lehramtsstudierende“ Stipendien für 1- (mindestens 30 Tage) bis 6-monatige Praktika an schulischen Einrichtungen im Ausland.
HINWEIS: Für Großbritannien gelten seit dem 1.1.2021 neue Einreisebestimmungen. Die Visaerteilung für Praktika, die nicht studienbegleitend (also bei einer Einreise mit einem „Student Visa“ und dem entsprechenden Zusatz im Visum selber [„work permitted 20 hrs in term time, 40 hrs outside term time“]) oder im Rahmen etablierter Austauschprogramme (z. B. IAESTE, AIESEC) stattfinden, ist sehr restriktiv. Informationen zu den Visa-Regelungen für Einreisen nach Großbritannien finden Sie z.B. auf der Seite der britischen Regierung https://www.gov.uk/check-uk-visa. Bitte informieren Sie sich unbedingt über die Einreisebestimmungen für Ihr Vorhaben, bevor Sie sich bewerben.
Wer kann sich bewerben?
- Studierende ab dem 1. Fachsemester eines grundständigen Lehramtsstudiengangs (Bachelor, Staatsexamen)
- Studierende im weiterführenden Studium (Masterstudiengang)
- Eine Mehrfachförderung im Programm für Lehramtsstudierende ist nicht möglich
- Eine jeweilige Förderung in diesem Programm für Lehramtsstudierende und im Programm Lehramt.International: Auslandspraktika für Lehramtsabsolventinnen und -absolventen ist nacheinander möglich
Was wird gefördert?
- Unter schulische Einrichtungen fallen Einrichtungen im Primar-, Sekundar- und berufsbildenden Bereich.
- Praktika an privaten Sprachschulen und Sprachkursanbieter werden nicht gefördert.
- Praktika an Hochschuleinrichtungen, z.B. für den Unterricht DaF am Sprachenzentrum der ausländischen Hochschule, sind nicht möglich.
- Praktika im Elementarbereich, z.B. an einem Kindergarten, sind nicht möglich.
Dauer der Förderung
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Die Stipendien müssen spätestens zum 31.01.2025 abgeschlossen sein. Über eine Verlängerung des Programms "Lehramt.International" wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Stipendienleistungen
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2024/2025 vergeben werden.
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
Hinweis für Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke: Wenn Sie ein DAAD-Stipendium erhalten, dürfen Sie von den Förderwerken keinen Auslandszuschlag in Anspruch nehmen. Weiterlaufende Inlandsleistungen der Förderwerke werden auf das DAAD-Stipendium angerechnet. Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E, Punkt 2.
Bewerbungsvoraussetzungen
Ein selbstorganisierter Praktikumsplatz muss nachgewiesen werden.
Bitte recherchieren Sie die für die Durchführbarkeit des Vorhabens relevanten Informationen selbst (z.B. Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen, mögliche entgegenstehende Aufenthalts- und Reiseformalitäten). Einige wichtige Hinweise stellen wir für Sie auf den DAAD-Länderseiten bereit. Die Verantwortung für die Einhaltung von Fristen an ausländischen Hochschulen, die bereits vor dem Ergebnis der Stipendienauswahl liegen können, liegt bei Ihnen.
Auswahlverfahren
Besonders berücksichtigt werden:
- Die akademische Qualifikation (Studienleistungen inkl. der Dauer)
Bei Studierenden der ersten beiden Fachsemester werden auch die Abiturleistungen berücksichtigt. - Außercurriculare Kriterien
- Die Qualität des Vorhabens anhand des Motivationsschreibens
- Studierende für das Lehramt Grundschule und Sek I
- Studierende, die erstmalig einen Auslandsaufenthalt anstreben
- Studierende nicht fremdsprachlicher Unterrichtsfächer
Sprachkenntnisse
Bewerbungsschluss
- Bewerbungszeitraum 01.03.2024 - 31.03.2024 für Praktika, die vom 01.06.2024 - 31.08.2024 beginnen
- Bewerbungszeitraum 01.06.2024 - 30.06.2024 für Praktika, die vom 01.09.2024 - 01.12.2024 beginnen
Die Stipendien müssen spätestens zum 31.01.2025 abgeschlossen sein. Über eine Verlängerung des Programms "Lehramt.International" wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Eine Bewerbung für Studien- oder Praxisaufenthalte ist für bestimmte Länder auf Grund der Lage vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen. Da die Sicherheitslage in vielen Ländern kein einheitliches Niveau aufweist, informieren Sie sich bitte auf der Website des Auswärtigen Amtes insbesondere zu den Teilreisewarnungen und kontaktieren Sie uns (siehe „Kontakt und Beratung“), ob eine Förderung an Ihren Wunsch-Standort möglich ist.
Bewerbungsunterlagen
Bevor Sie die Bewerbung einreichen, prüfen Sie bitte die Vollständigkeit anhand der Checkliste. Bitte beachten Sie die "Ergänzenden Informationen" zur Bewerbung.
- Online-Bewerbungsformular (digital im Portal auszufüllen)
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf (Deutsch oder Englisch)
Bei vorhandener Auslandserfahrung geben Sie bitte die Aufenthaltsart mit genauen Zeitangaben an (z.B. Auslandssemester, Auslandspraktika, Summer School, High-School Jahr, Freiwilligendienste im Ausland, Au-Pair, Work & Travel, Betreuungsaktivitäten, Spracherwerb etc.)
Darunter fallen keine Urlaube!
Hinweis: eine Auslandserfahrung ist keine Bewerbungsvoraussetzung. - Pflichtformular "Praktikumszusage":
Bitte dieses Formular unter "Zusage Gastinstitution im Portal hochladen.
- taggenauer Praktikumszeitraum
- vorgesehenem Praktikumsinhalt
- Name der fachlichen Betreuung
- Höhe einer ggf. gezahlten Vergütung
Stempel und Unterschrift der deutschen Hochschule
Bitte beachten Sie, dass die Bestätigung nur vom International Office oder dem Zentrum für Lehrkräftebildung ausgestellt werden darf.
- Motivationsschreiben (das Motivationsschreiben soll in die drei folgenden Fragestellungen gegliedert sein, Schriftart Arial 11, Zeilenabstand 1,5, max. 250 Wörter pro Fragestellung):
- Auseinandersetzung mit der gewünschten Einsatzstelle/schulische Einrichtung (Warum haben Sie sich für das Zielland und die Zielinstitution entschieden?)
- Auseinandersetzung mit dem Tätigkeitsfeld (Welche Herausforderungen erwarten Sie von Ihrem Auslandsaufenthalt und wie würden Sie mit diesen umgehen?)
- Erläuterung der Relevanz für den angestrebten Beruf im Anschluss an das Studium (Welche Bedeutung hat der Auslandsaufenthalt für Ihre Zukunft als Lehrkraft?) - Immatrikulationsbescheinigung der deutschen Hochschule. Bitte laden Sie diese Bescheinigung unter „Bescheinigung Heimathochschule“ im Portal hoch.
Sie müssen während der gesamten Dauer des Praktikums immatrikuliert sein. Die weiteren Immatrikulationsbescheinigungen reichen Sie dann bitte zum gegebenen Zeitpunkt ein - Leistungsnachweise
- Studierende im Bachelor oder Staatsexamen der ersten beiden Fachsemester (zum Zeitpunkt der Bewerbung): Bitte reichen Sie das Abiturzeugnis (Hochschulzugangsberechtigung) und ein aktuelles Transcript of Records inkl. Noten und Leistungspunkte/ECTS ein.
- Studierende im Bachelor und Staatsexamen ab 3. Fachsemester (zum Zeitpunkt der Bewerbung): Bitte reichen Sie ein zum Zeitpunkt der Bewerbung aktuelles Transcript of Records inkl. Noten und Leistungspunkte/ECTS ein.
- Studierende Master: Fügen Sie der Bewerbung das Bachelorzeugnis mit Transcript of Records und ein zum Zeitpunkt der Bewerbung aktuelles Transcript of Records inkl. Noten und Leistungspunkte/ECTS des Masterstudiengangs bei.
Gutachten
Im Programm „Lehramt.International“ werden keine Gutachten benötigt.
Nachreichungen sind nicht möglich. An fehlende Unterlagen wird nicht erinnert.
Die Antragssprache ist Deutsch und/oder Englisch. Bei Dokumenten in anderen Sprachen (z.B. Zeugnisse, Praktikumszusagen) bitten wir um eine formlose Übersetzung ins Deutsche.
Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen
Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.
Kontakt und weitere Informationen
Referat ST41 (Auslandsschulen, Praktika und Hochschulsommerkurse)
Aufgrund der hohen Nachfrage bitten wir Sie, die folgenden telefonischen Sprechzeiten einzuhalten:
Dienstag und Donnerstag: 9:00-12:00 Uhr
E-Mail: li_modulb@daad.de
- Gabriele Parmentier (Referentin) Tel.: 0228-882 565
- Ivana Rossi (Sachbearbeitung) Tel.: 0228-882 8860
- Dagmawit Kebede (Sachbearbeitung - Teilzeit: Mo - Do) Tel.: 0228-882 8208
Wir bitten, von Anrufen und Mails bezüglich Ausnahmen von Antragsfristen und Nachreichungen abzusehen. Diese sind ausgeschlossen.
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und "Ergänzende Informationen" zum Programm.
Hier finden Sie wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien.
Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm:
Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland Japan
Sie haben die Programmbeschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen? Dann finden Sie vielleicht Ihre Antwort unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, dann nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten. Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (228) 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
Bitte beachten Sie, dass nach dem in der Ausschreibung angegebenen Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden.
Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt
- Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
- Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, hilft Ihnen die technische Portal-Hotline wochentags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr unter (+49) 228/882-8888 oder per Mail unter portal@daad.de weiter.
Bitte planen Sie die Erreichbarkeit der Hotline bei Ihrer Bewerbung mit ein.