Programmziel
Wer kann sich bewerben?
Sie können sich bewerben, wenn Sie an einer deutschen Universität oder Hochschule für angewandte Wissenschaften studieren, sich für das breite Themenfeld Grüner Wasserstoff (GH2) interessieren und auch nach Ende des Stipendiums aktiv in einer der vier internationalen Arbeitsgruppen des Stipendienprogramms einbringen möchten:
- Produktion
- Transport und Infrastruktur
- Marktstimulierung (u.a. Weiterentwicklung des Marktes für Wasserstoff) und
- Querschnittsthemen (u.a. Regulierung, sozioökonomische und rechtliche Rahmenbedingungen).
Was wird gefördert?
Das Stipendium bietet Zugang zu internationalen Arbeitsgruppen und ermöglicht die aktive Mitarbeit und Beteiligung in einer Gruppe. Erwartet wird eine aktive Beteiligung an den Arbeitsgruppen, auch nach Ende der Förderung. Hier können Sie mehr über die Arbeitsgruppen erfahren.
Dauer der Förderung
Eine Förderung von Auslandspraktika für mehr als 3 Monate bedarf einer Einzelfallprüfung bzgl. länderspezifischer Mindestlohnregelung.
Die Stipendien sind nicht verlängerbar.
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung in diesem Stipendienprogramm bis zum 31. Dezember 2026 möglich ist.
Stipendienleistungen
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: . Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2026/2027 vergeben werden.
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland. Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 5.
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
- Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache)
- Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder
- Zuschuss zu den Studiengebühren im Gastland (Abschlussarbeiten und Praktika ausgenommen)
- Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (sofern zu diesen nähere Angaben in der Bewerbung gemacht wurden)
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden
- Zuschuss zur Teilnahme an wissenschaftlichen Kongressen mit Bezug zu GH2
- Green Mobility Top Up (Unterstützung für klimaverträgliches Reisen) oder Erstattung von CO2-Kompensationszahlungen
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Bewerbungsvoraussetzungen
- mindestens dreijähriger Bachelor
- Master
- Magister
- Diplom
- 1. oder 2. Juristische Prüfung
- Ihr Hochschulabschluss bzw. das Examen darf bei Bewerbungsschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt A, Punkt 5). Haben Sie bereits einen Bachelor- und Masterabschluss, zählt die Frist ab dem Zeitpunkt des Masterabschlusses. Liegt bereits das 2. juristische Staatsexamen oder die 2. Staatsprüfung für das Lehramt vor, zählt die Frist ab dem Erwerb der 1. juristischen Staatsprüfung oder der 1. Staatsprüfung für das Lehramt.
Auswahlverfahren
Sprachkenntnisse
Auswahlkriterien
Qualifikation, insbesondere gemessen an:
- Studienleistungen (allg. Notendurchschnitt, Notenentwicklung)
- Studienverlauf
- Kenntnisse der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache
- der Beschreibung des Vorhabens bzw. Praktikums sowie der Vorbereitung (Vorinformation, Wahl der Gasthochschule bzw. -institution und Kontaktaufnahme)
- Einbettung des Vorhabens bzw. Praktikums in den Studienverlauf
- Motivation: fachliche und persönliche Gründe für den Auslandsaufenthalt, Kenntnisse der Landessprache (sofern abweichend von der Arbeitssprache); Regionalkenntnisse
- Passfähigkeit des Profils der Bewerberin/des Bewerbers sowie des geplanten Studienvorhabens/Praktikums zu den Zielen des Programms (Potenzial zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung, Nutzen der internationalen Vernetzung in den Arbeitsgruppen sowie eigene aktive Beiträge in den Arbeitsgruppen)
- außerfachlichem Engagement: außerfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten, gesellschaftliches Engagement
Bewerbungsschluss
Die Auswahlentscheidung wird im Januar 2026 getroffen Das Stipendium kann jeweils zum Monatsanfang ab dem 1. März 2026 angetreten werden.
Eine Bewerbung für Studien- oder Praxisaufenthalte ist für bestimmte Länder auf Grund der Lage vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen. Da die Sicherheitslage in vielen Ländern kein einheitliches Niveau aufweist, informieren Sie sich bitte auf der Website des Auswärtigen Amtes insbesondere zu den Teilreisewarnungen und kontaktieren Sie uns (siehe „Kontakt und Beratung“), ob eine Förderung an Ihren Wunsch-Standort möglich ist.
Bewerbungsunterlagen
- Online-Bewerbungsformular
- Tabellarischer Lebenslauf (max. 3 Seiten)
- Motivationsschreiben (max. 3 Seiten): Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für Ihr geplantes Vorhaben (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 7) und die Angabe, in welcher der vier internationalen Arbeitsgruppen Sie mitarbeiten möchten und warum
- Studienplan (max. 5 Seiten): Detaillierte Beschreibung Ihres Studienvorhabens inkl. Zeitplan zur Einbettung des Stipendienvorhabens in den zeitlichen und inhaltlichen Verlauf des Master-Studiums sowie gegebenenfalls der im Rahmen einer Masterarbeit vorgesehenen Forschungsarbeit (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 6) bzw. Darstellung der Praktikumsstelle und der wesentlichen Arbeitsschwerpunkte (max. 3 Seiten)
- Für Bewerberinnen und Bewerber um ein Studienstipendium: Zulassung der ausländischen Gasthochschule für den gewünschten Studiengang. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine fristgerechte Beantragung der Zulassung an der Gasthochschule selbst verantwortlich sind. Liegt die Zulassung bei der Bewerbung noch nicht vor, kann diese nachgereicht werden, spätestens bis zum Stipendienantritt.
- Für Bewerberinnen und Bewerber um ein Kurzstipendium für ein Praktikum: Praktikumszusage bzw. Korrespondenz mit der aufnehmenden Institution. Liegt die Zusage bei der Bewerbung noch nicht vor, kann diese nachgereicht werden, spätestens bis zum Termin der Aus-wahlsitzung (siehe unten).
- ggf. Übersicht über notwendige Reisen im Gastland
- ggf. Learning Agreement
- Abschlusszeugnis und Transcript of Records des Bachelor-Studiums und Aufstellung sämtlicher bis dahin besuchter Übungs- und Seminarveranstaltungen des Master-Studiums (Transcript of Records, inklusive Credit Points und Noten nach ECTS)
- Sprachnachweis/e: Nachweis (bei mehreren Zielländern ggf. mehrere Nachweise) über Ihre aktuellen Kenntnisse der Unterrichts- oder Arbeitssprache(n); bei Feldforschung auch der Landessprache; zum Bewerbungstermin darf der Nachweis nicht älter als 2 Jahre sein. Reichen Sie in diesem Fall entweder das DAAD-Sprachnachweisformular oder ein anderes vom DAAD anerkanntes Sprachzeugnis ein. Wenn Sie das DAAD-Sprachnachweisformular nutzen, können Sie Ihre Sprachkompetenz an Ihrer deutschen Hochschule bewerten lassen. Wenden Sie sich dafür an das Sprachenzentrum Ihrer Hochschule oder an eine/n Prüfungsberechtigte/n des Fachbereichs für die jeweilige Fremdsprache. Eine Handreichung für Prüfungsberechtigte und Sprachenzentren zum Ausfüllen des Formulars finden Sie hier. Auf den Sprachnachweis kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden. Lesen Sie hierzu bitte unsere wichtigen Stipendienhinweise (Abschnitt A, Punkte 9 bis 15).
- Ein aktuelles, unterstützendes Empfehlungsschreiben einer Hochschullehrkraft oder einer promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters oder Assistenz (siehe auch wichtige Stipendienhinweise Abschnitt B, Punkt 10), das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt.
Das Empfehlungsschreiben setzt sich aus einem durch die/den Gutachter/in frei formulierten Teil und einem Deckblatt (wird im Portal generiert) zusammen. Beides muss eingereicht werden. Weitere Informationen zum Empfehlungsschreiben finden Sie im Tab „Zur Bewerbung“ unter dem Punkt „Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt“.
Dokumente, die zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegen (z. B. der Zulassungsbescheid), können nachgereicht werden. Bitte laden Sie eine formlose Stellungnahme zu Ihrer Bewerbung hoch, in der Sie erklären, warum die Unterlagen noch nicht vorliegen und wann diese nachgereicht werden.
Bewerbungsort
Alternativ kann das Empfehlungsschreiben auch von der Gutachterin bzw. dem Gutachter selbst in unsere Gutachten-Datenbank hochgeladen werden.
Kontakt und weitere Informationen
Referat ST43 – Forschungsprogramme
Team Grüner Wasserstoff
Kennedyallee 50
53175 Bonn
E-Mail: gh2@daad.de
Weitere Information über das Stipendienprogramm und die vier internationalen Arbeitsgruppen erhalten Sie unter www.daad.de/gh2. Auf der Programmhomepage finden Sie zudem eine Checkliste zur Übersicht der einzureichenden Unterlagen.
- Hier finden Sie wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien.
- Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland Japan.
Der Zugang zum Portal wird in der Regel mindestens 6 Wochen vor Bewerbungsschluss geöffnet.
Nach dem Bewerbungsschluss werden keine Bewerbungen mehr entgegengenommen.
Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt
- Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
- Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
- Unter „Formular Empfehlungsschreiben erzeugen“ können Sie das Deckblatt zum Empfehlungsschreiben im DAAD-Portal als beschreibbares PDF erzeugen.
Schicken Sie das Formular bitte Ihrer Hochschullehrkraft mit der Bitte, es vollständig auszufüllen und ein frei formuliertes Empfehlungsschreiben beizufügen (wie im Formular erklärt). Bitte laden Sie beide Dokumente während des Bewerbungsprozesses im Portal im Schritt "Anlagen" unter „Empfehlungsschreiben“ hoch.
Bitte beachten Sie, dass das Formular im Portal nur bis zum angegebenen Bewerbungsschluss erzeugt werden kann.
Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Sie können die technische Portalhotline wochentags auch telefonisch von 9-12 und 14-16 Uhr (MEZ/MESZ) unter +49 (0) 228 882-8888 erreichen.
Sollten Sie inhaltliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den unter "Kontakt und weitere Informationen" genannten Kontakt.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.