Scholarship Database

Here you can find information on various kinds of DAAD funding for students, graduates and postdocs as well as on funding offered by other selected organisations.

Programmziel

Ziel des Programms ist es, Studierende von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW, vormals Fachhochschulen) bei der Durchführung von Auslandspraktika zu unterstützen und damit das Sammeln von praktischen Erfahrungen im internationalen Kontext zu ermöglichen. Die Aufenthalte im Ausland bieten außerdem die Gelegenheit, interkulturelle Erfahrungen zu sammeln sowie Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben oder zu vertiefen. Auf diese Weise trägt das Programm dazu bei, die Studierenden für den international geprägten Arbeitsmarkt zu qualifizieren.

Mehr Informationen über die gesamte Programminitiative HAW.International finden Sie unter www.daad.de/haw.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Studierende aller Fachrichtungen in Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen an deutschen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Praktika im privaten und öffentlichen Sektor in zwei Programmschienen:
  • Praktikaschiene A
    Bewerbungen mit in Eigeninitiative erlangten Vollzeitpraktika.
    Das Praktikum muss für das eigene Studium relevant sein und sich in den individuellen Ausbildungsweg einfügen.
  • Praktikaschiene B
    Sie können sich auf bis zu zwei der ausgeschriebenen Praktikumsangebote bewerben (Priorisierung notwendig). Die Bewerbung muss auf das spezifische Anforderungs- und Aufgabenprofil des ausgeschriebenen Praktikums abzielen.
    Hier finden Sie die Praktikumsangebote für Praktikaschiene B / Jahrgang 2025.
Bitte beachten Sie, dass eine gleichzeitige Förderung über Erasmus (Ausnahme möglich für Praktika in Großbritannien) oder PROMOS und HAW.International nicht möglich ist.

HINWEIS: Für Großbritannien gelten seit dem 1.1.2021 neue Einreisebestimmungen. Die Visaerteilung für Praktika, die nicht studienbegleitend (also bei einer Einreise mit einem „Student Visa“ und dem entsprechenden Zusatz im Visum selber [„work permitted 20 hrs in term time, 40 hrs outside term time“]) oder im Rahmen etablierter Austauschprogramme (z. B. IAESTE, AIESEC) stattfinden, ist sehr restriktiv. Informationen zu den Visa-Regelungen für Einreisen nach Großbritannien finden Sie z.B. auf der Seite der britischen Regierung https://www.gov.uk/check-uk-visa. Bitte informieren Sie sich unbedingt über die Einreisebestimmungen für Ihr Vorhaben, bevor Sie sich bewerben.

Dauer der Förderung

Mindestens 2 Monate (bzw. 8 Wochen) bis maximal 6 Monate

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:
  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2027/2028 vergeben werden.
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland. Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 5.
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
  • einen Zuschuss zu einem stipendienbegleitenden Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache): Weitere Informationen
Darüber hinaus können Sie nach Förderbeginn unter bestimmten Voraussetzungen weitere Leistungen beantragen:
  • Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt: Weitere Informationen
Leistungen von dritter Seite (zum Beispiel Nebenverdienst, Förderungen von Begabtenförderwerken, sonstige Zweitstipendien) werden teilweise auf das DAAD-Stipendium angerechnet bzw. sind ausgeschlossen. Weitere Informationen dazu finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E.

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  • Bundesministerium für Bildung und Forschung

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