Stipendiendatenbank
Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.
Forschungsstipendien - Jahresstipendien für Doktoranden • DAAD
Programmziel
Wer kann sich bewerben?
Was wird gefördert?
Dauer der Förderung
- 7 Monate bis maximal 12 Monate; die Förderdauer wird von einer Auswahlkommission in Abhängigkeit vom Vorhaben und von der Arbeitsplanung festgelegt.
- Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Stipendienleistungen
- Monatliche Stipendienrate je nach Ausbildungsstand in Höhe von
861 Euro für Graduierte
1.200 Euro für Promovierende - Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- Zuschuss zu den Reisekosten, sofern die Kosten nicht vom Heimatland oder von anderer Seite getragen werden
- einmalige Forschungsbeihilfe
- monatliche Mietbeihilfen
- monatliche Zuschläge für mitreisende Familienangehörige
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
Zur sprachlichen Vorbereitung auf den Aufenthalt in Deutschland bietet der DAAD folgende Leistungen an:
- Übernahme der Kursgebühren für einen Online-Sprachkurs ab Erhalt der Stipendienzusage
- falls erforderlich: Deutschkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Forschungsaufenthaltes in Deutschland; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Wenn ein Sprachkursstipendium gewährt wird und die Arbeitssprache am Gastinstitut Deutsch ist, ist die Teilnahme verpflichtend. Pandemiebedingt finden vorgeschaltete Deutschkurse möglicherweise online statt.
- Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während des Stipendiums
- Erstattung der Gebühr für eine TestDaF- oder DSH-Prüfung, die entweder im Heimatland nach Erhalt der Stipendienzusage oder in Deutschland bis zum Ende der Förderung abgelegt wird.
Auswahl
Zentrale Auswahlkriterien sind:
- ein überzeugendes und gut geplantes Forschungs- oder Fortbildungsvorhaben
- die akademischen Leistungen
Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission zur Wahrung der Chancengerechtigkeit ggf. besondere Lebensumstände, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den Wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Ihr Hochschulabschluss sollte zum Bewerbungstermin in der Regel nicht länger als 6 Jahre zurückliegen. Wenn Sie Ihre Promotion bereits begonnen haben, gilt zusätzlich dazu, dass der Beginn der Promotion nicht länger als 3 Jahre zurückliegen sollte. Lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt A, Punkt 2.
- Nicht bewerben können Sie sich, wenn Sie sich zum Bewerbungstermin länger als 15 Monate in Deutschland aufhalten.
Für Bewerberinnen und Bewerber aus den Fächern Humanmedizin, Veterinärmedizin und Zahnmedizin gelten weitere Regelungen, die Sie hier finden: www.daad.de/extrainfo.
Sprachkenntnisse
- Die Anforderungen an das Sprachniveau hängen vom Vorhaben und Fach des Bewerbers ab: In Geistes- und Sozialwissenschaften sowie Jura werden in der Regel mindestens gute Deutschkenntnisse erwartet. Bei Natur- und Ingenieurwissenschaftlern und wenn am Gastinstitut Englisch gesprochen werden kann, kann auf den Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse verzichtet werden.
Bewerbungsunterlagen
Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente
- Online-Bewerbungsformular
- lückenloser tabellarischer Lebenslauf (max. 3 Seiten)
- Publikationsliste (max. 10 Seiten), wenn vorhanden
- ein selbst ausgearbeitetes und selbst formuliertes Proposal sowie Darstellung bisheriger Forschungsarbeiten (insgesamt max. 10 Seiten). Ein Proposal ist eine ausführliche und präzise Darlegung des Forschungsvorhabens, das mit der wissenschaftlichen Betreuung abgestimmt wurde. Lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 2.
- Zeitplan der vorgesehenen Forschungsarbeiten
- Betreuungszusage des wissenschaftlichen Gastgebers bzw. der Gastgeberin in Deutschland, die auf Ihr Vorhaben Bezug nimmt und die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes durch das Gastinstitut zusichert
- Hochschulabschlusszeugnis mit Angabe der Abschlussnote(n); das Zeugnis muss bis zum Stipendienantritt nachgereicht werden, wenn das Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist.
- sonstige Unterlagen, die Ihre Bewerbung unterstützen (Beispiel: Arbeitsbescheinigungen, Nachweis von Praktika oder ehrenamtlichem Engagement, etc.)
- Je nach Forschungsvorhaben Nachweis über Deutschkenntnisse (onDaF, TestDaF, DSH, Sprachnachweis durch DAAD-Lektor) oder Englischkenntnisse (IELTS, TOEFL iBT oder TEM)
- Deutsche oder englische Übersetzungen von in der Landessprache eingereichten Dokumenten (jeweils mit dem Dokument hochzuladen)
Das Fehlen eines Sprachnachweises führt in diesen Fällen nicht zu einer formalen Ablehnung Ihrer Stipendienbewerbung durch den DAAD. Eingereichte Sprachnachweise fließen aber in die Bewertung ein. Falls Sie nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch einen Sprachnachweis erwerben, reichen Sie ihn bitte nach.
Beachten Sie unbedingt, dass Sie für die Studienplatzbewerbung an der deutschen Hochschule und somit für den Antritt des Stipendiums trotzdem auf jeden Fall einen Sprachnachweis benötigen.
Per Post einzureichen:
Ein aktuelles Gutachten eines bzw. einer Hochschullehrenden, das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt (handsigniert, keine digitale oder gescannte Unterschrift). Beachten Sie bitte hierzu die Hinweise unter der Registerkarte „Bewerbung einreichen“.
Außerdem müssen Sie 1 Ausdruck der „Bewerbungszusammenfassung“ (PDF-Datei), die nach dem Abschluss der Online-Bewerbung im DAAD-Portal erzeugt wird, per Post an den Bewerbungsort schicken.
Außerdem müssen Sie 1 Ausdruck der „Bewerbungszusammenfassung“ (PDF-Datei), die nach dem Abschluss der Online-Bewerbung im DAAD-Portal erzeugt wird, per Post an den Bewerbungsort schicken.
Bitte beachten Sie, dass der Zugang zum Bewerbungsportal nur angezeigt wird, solange die aktuelle Bewerbungsfrist läuft. Nach dem Bewerbungsschluss steht das Portal für dieses Programm bis zum nächsten Bewerbungszeitraum nicht zur Verfügung.
Der Zugang zum Bewerbungsportal wird in der Regel spätestens ca. 6 Wochen vor Bewerbungsschluss geöffnet.
Bewerbungsschluss
20. Oktober für Aufenthalte mit Beginn ab Oktober des Folgejahres
Bewerbungsort
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Akasaka 7-5-56, Minato-ku
107-0052 Tokyo
Japan
Tel.: +81 (3)/3582-5962
Fax.: +81 (3) /3582-5554
E-Mail.: daad-tokyo@daadjp.com
WWW.: https://www.daad.jp
Hinweise zur Bewerbung
- Ihre Bewerbung ist nur dann gültig, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht im DAAD-Portal einreichen.
- Für den fristgerechten Postversand von Gutachten gilt der Poststempel.
- (Falls weitere Unterlagen per Post einzureichen sind, übersenden Sie diese bitte schnellstmöglich.)
- Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages.
- Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
- Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung erforderlich sind.
Weiterführende Informationen
- DAAD-Website Rubrik “Promotion und Forschung”
- Website ”Research in Germany”
- Website ”GERiT – German Research Institutions”
- DAAD-Website “Wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien“
Bitte beachten Sie:
Die Nutzung des Bewerbungsportals ist mit mobilen Endgeräten nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung Ihren Desktop-Computer. Technische Voraussetzungen
Allgemeine Hinweise zu Bewerbungen über das DAAD-Portal
Und so müssen Sie vorgehen:
1. Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen >>)
2. Fordern Sie ein Gutachten an
Das von der Gutachterin bzw. vom Gutachter auszufüllende Formular erzeugen Sie im DAAD-Portal in der Rubrik „Gutachten anfordern“ als beschreibbares PDF. Schicken Sie das Formular bitte Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter per E-Mail mit der Bitte, das Formular auszufüllen und es in einem verschlossenen Umschlag an Sie zurück zu senden. Teilen Sie bitte Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter die Bewerbungsadresse mit, falls sie bzw. er das Gutachten direkt an die Bewerbungsadresse senden möchte.
Bitte beachten Sie, dass das Gutachtenformular im Portal ausschließlich während der Bewerbungsfrist (ab ca. 6 Wochen vor Bewerbungsschluss) erzeugt werden kann.
Erzeugen Sie bitte pro Gutachter bzw. Gutachterin jeweils ein Gutachtenformular.
Das Gutachten ist vertraulich und darf von Ihnen nicht eingesehen werden!
3. Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen >>)
- Online-Bewerbungsformular herunterladen und ausfüllen
- Bewerbungsunterlagen vorbereiten
- ggf. Dokumente übersetzen (wenn sie nicht bereits auf Deutsch oder Englisch vorliegen)
- Papierunterlagen (außer Gutachten) einscannen und im PDF-Format abspeichern. Bitte beachten Sie, dass Sie nur PDF-Dateien im Portal hochladen können.
- Das ausgefüllte Bewerbungsformular sowie die weiteren Bewerbungsunterlagen im Portal im PDF-Format hochladen. Übersetzungen sind, wenn erforderlich, zusammen mit dem in der Landessprache ausgestellten Dokument hochzuladen.
- Die hochgeladenen Bewerbungsdokumente online absenden.
4. Bewerbungsunterlagen per Post verschicken
Gutachten sind im ungeöffneten Umschlag an den Bewerbungsort zu senden.
Außerdem müssen Sie 1 Ausdruck der „Bewerbungszusammenfassung“ (PDF-Datei), die nach dem Abschluss der Online-Bewerbung im DAAD-Portal erzeugt wird, per Post an den Bewerbungsort schicken.
Hinweis für Bewerber aus Nicht-EU-Ländern:
Bitte achten Sie darauf, in den Unterlagen für den Zoll konkrete Angaben zu den Inhalten Ihrer Postsendung zu machen, wie z.B. „Bewerbungsunterlagen für ein Stipendium bestehend aus ausgefüllten Bewerbungsunterlagen, einem Gutachten sowie einer DVD mit Arbeitsproben (keine Handelsware, kein Waren- bzw. Versicherungswert)“.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, bei denen die "Informations- und Beratungsstellen" in Ihrem Heimatland Sie nicht unterstützen können, hilft Ihnen die technische Portal-Hotline wochentags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr (MEZ) unter (+49) 228/882-8888 oder per Mail unter portal@daad.de weiter.
Bitte planen Sie dies bei Ihrer Bewerbung mit ein.
Eine Bewerbung ist in diesem Programm derzeit nicht möglich. Bitte beachten Sie den in den Bewerbungsverfahren angegebenen Bewerbungsschluss.