Beschreibung des Programms
Die Programmlinie Erasmus+ Mobilität von Einzelpersonen richtet sich nicht nur an Studierende, sondern auch an Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und Beschäftigte an deutschen und europäischen Hochschulen. Gefördert wird die Mobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken in 33 europäischen Ländern, den sogenannten Erasmus+ Programmländern sowie weltweit in den sogenannten Erasmus+ Partnerländern. Bewerberinnen und Bewerber richten ihre Fragen an das Akademische Auslandsamt ihrer Heimathochschule.
Zielgruppe
Die Erasmus+ Mobilität von Einzelpersonen steht für Fort- und Weiterbildungszwecke allen Beschäftigten einer Hochschule offen.
Für Lehraufenthalte richtet sich die Förderung an:
- Professorinnen, Professoren und Dozierende mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- wissenschaftliche Mitarbeitende
- Promovierende, die in der Lehre tätig sind
- Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen (kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden)
Laufzeit
- Fort- und Weiterbildung: 2 Tage (Programmländer) bzw. 5 Tage (Partnerländer) bis 60 Tage (jeweils ohne Reisezeiten)
- Lehraufenthalte: Lehraufenthalte dauern zwischen mindestens 2 Tagen für Programmländer bzw. 5 Tagen für Partnerländer und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten). Das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei 8 Unterrichtsstunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über 1 Woche (7 Tage) hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet.
Stipendienleistung
Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Hier gibt es weitere Informationen zur Stipendienleistung der Fort- und Weiterbildung bzw. für Lehraufenthalte.
Formalia
Für die Teilnahme an der Erasmus+ Mobilität von Einzelpersonen können die Erasmus+ Hochschulkoordinatoren an den jeweiligen Akademischen Auslandsämtern oder International Offices kontaktiert werden.
Bewerbungsschluss
Die aktuellen Bewerbungsfristen können beim Akademischen Auslandsamt oder International Office der Heimathochschule erfragt werden.
Bewerbungsvoraussetzungen
- Lehraufträge müssen an einer Hochschule durchgeführt werden, die über eine Erasmus Charta for Higher Education (ECHE) verfügt.
- Lehrkräfte von Hochschulen werden von der entsendenden Hochschule ausgewählt.
- Lehrkräfte von Hochschulen oder andere an einer Hochschule Beschäftigte müssen entweder Staatsangehörige eines Landes sein, das am Erasmus+ Mobilitätsprogramm teilnimmt oder Staatsangehörige eines anderen Landes mit Beschäftigung oder Wohnsitz in einem teilnehmenden Land; dabei gelten die von den jeweiligen teilnehmenden Ländern festgelegten Bestimmungen unter Berücksichtigung der Art und Ausgestaltung des jeweiligen Programms