Beschreibung des Programms
Das Studienwerk fördert jährlich rund 300 evangelische deutsche und ausländische Promovierende aller Fachrichtungen mit Stipendien und einem umfangreichen Bildungsangebot. Die Stipendien werden nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vergeben.
Zielgruppe
Evangelische deutsche und ausländische Studierende mit überdurchschnittlichen Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule in Deutschland promovieren
In begründeten Fällen können deutsche Staatsangehörige an einer Hochschule in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in Großbritannien, in Norwegen oder in der Schweiz promovieren.
Akademische Voraussetzungen
Zulassung zur Promotion an einer deutschen Hochschule
Eine Bewerbung ist möglich, sofern der Bewerber oder die Bewerberin an dem Projekt nicht länger als 1 Jahr gearbeitet haben.
Anzahl der Stipendien
Etwa 300 Stipendien pro Jahr
Laufzeit
Stipendien werden zunächst für 2 Jahre bewilligt, eine Verlängerung auf maximal 3 Jahre ist möglich.
Stipendienleistung
Das Vollstipendium beträgt monatlich derzeit 1.350 Euro. Außerdem erhalten Promovierende eine Forschungspauschale von 100 Euro. Leben im eigenen Haushalt Kinder unter 14 Jahren, für die eine Promotionsstipendiatin oder ein Promotionsstipendiat das Personensorgerecht hat, kann ein Zuschuss zur Kinderbetreuung in Anspruch genommen und ein Elternjahr gefördert werden.
Formalia
Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren gibt es hier.
Bewerbungsschluss
Es gibt 2 Bewerbungsfristen pro Jahr: den 1. Dezember und den 1. Juni.
Bewerbungsvoraussetzungen
- Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche (in begründeten Fällen Ausnahmen möglich)
- Zügig absolviertes Studium
- Überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen (Abschlussnote mindestens "gut", in Jura "vollbefriedigend")
- Abschluss, der zur Promotion berechtigt
- Zulassung zur Promotion durch die Hochschule
- Studierende mit einem ausländischen Abschluss können sich bewerben, wenn sie an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland zur Promotion zugelassen sind.
- Deutschkenntnisse auf Niveau B2/DSH (für nicht-deutschsprachige Bewerberinnen und Bewerber)