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Stipendiendatenbank

Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Fellowships am Center for Advanced Internet Studies (CAIS)

Beschreibung des Programms

Sie erforschen die sozialen, politischen, wirtschaftlichen, medialen oder kulturellen Auswirkungen der Digitalisierung? Sie wünschen sich Freiraum für Ihr Projekt und sind neugierig auf interdisziplinären Austausch? Ein Fellowship am CAIS entlastet Sie von den Pflichten Ihres Arbeitsalltags und bietet vielfältige Austauschmöglichkeiten. Fellows verbringen entweder sechs oder drei Monate in Bochum. In diesem Zeitraum finanziert das CAIS Ihre Freistellung von anderen Aufgaben durch Kompensationszahlungen oder Stipendien. Modern ausgestattete Einzelbüros und Gruppenräume bieten optimale Arbeitsbedingungen. Von komfortablen Wohnungen, die mietfrei zur Verfügung gestellt werden, ist das CAIS mit öffentlichen Verkehrsmitteln in wenigen Minuten zu erreichen.
Die Fellows sind Teil der lebhaften interdisziplinären Forschungsgemeinschaft am CAIS und eines internationalen Netzwerks von Alumni, Arbeitsgemeinschaften und Kooperationspartnerinnen und -partnern. Regelmäßige gemeinsame Aktivitäten fördern den wissenschaftlichen und sozialen Austausch am Center.
Sechsmonatige Fellowships beginnen regulär im Oktober oder im April; dreimonatige Fellowships können im Oktober, Januar, April oder Juli beginnen. Ausnahmen sind nach Absprache möglich.

Zielgruppe

Das CAIS Kolleg fördert innovative Projekte, die sich mit den gesellschaftlichen Chancen und Herausforderungen der digitalen Transformation befassen und Perspektiven für die Praxis entwickeln. Das Förderprogramm ist offen für Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis, für alle Disziplinen und Untersuchungsbereiche sowie für Grundlagenforschung und anwendungsorientierte Vorhaben.

Akademische Voraussetzungen

Ein wissenschaftlicher Abschluss wird nicht vorausgesetzt, sofern die Bewerbenden über eine ihrem Karrierestatus entsprechende ausgezeichnete Qualifikation verfügen. Master- oder Promotionsarbeiten werden nicht gefördert.

Anzahl der Stipendien

18

Laufzeit

3 oder 6 Monate

Stipendienleistung

Fellows sollen für die Zeit ihres Aufenthalts am CAIS nach Möglichkeit unter Fortzahlung ihres Gehalts beurlaubt werden. In diesem Fall erhalten sie ein Zusatzstipendium von 600 Euro im Monat. Alternativ kann eine Kompensation für die Kosten ihres Lohns oder einer Vertretung in einem angemessenen Rahmen gezahlt werden.
Haben Fellows keine regelmäßigen Einkünfte, vergibt das CAIS ein Stipendium in Höhe von 2.000 Euro pro Monat. Liegen die regelmäßigen Nettoeinkünfte unter 1.400 Euro, wird ein Ausgleichstipendium vergeben, das die Differenz zum Vollstipendium deckt.
Fellows mit Voll- oder Ausgleichstipendium erhalten für jedes minderjährige Kind eine Zusatzzahlung von 100 Euro pro Monat.
In Deutschland unterliegen die Voll- und Ausgleichstipendien nicht der Sozialversicherungspflicht und sind in der Regel steuerfrei. Die Klärung der Steuerfreiheit im Einzelfall, insbesondere bei Wohnsitz im Ausland, liegt in der Verantwortung der Fellows.
Neben einem Einzelbüro am Center stellt das CAIS seinen Fellows mietfrei eine voll möblierte Zweizimmerwohnung zur Verfügung, die für zwei Erwachsene und ein Kleinkind geeignet ist. Bei Bedarf können auch größere Familienwohnungen bereitgestellt werden. Zudem werden die Kosten der einmaligen An- und Abreise in einem angemessenen Rahmen erstattet. Fellows mit ständigem Wohnsitz in der Nähe von Bochum werden alternativ die Kosten des täglichen Pendelns erstattet.
Fellows erhalten Zuschüsse für Forschungszwecke. Zudem können sie die Einladung von Visiting Fellows beantragen, mit denen sie während ihres Aufenthalts für einen Zeitraum von bis zu drei Wochen zusammenarbeiten möchten. Auch die Einladung von Expertinnen und Experten aus Europa für Vorträge oder eintägige Workshops ist möglich. Das CAIS erstattet die Reise- und Unterbringungskosten dieser Gäste und gewährt ihnen ein Tagegeld von 24 Euro. Für innovative Maßnahmen des Wissenstransfers können Fellows und Alumni Zuschüsse von bis zu 5.000 Euro beantragen.
Weitere Kosten werden vom CAIS nicht getragen. Insbesondere können keine Sozial- und Versicherungsbeiträge gezahlt werden.

Formalia

Fellowships werden in der Regel an Einzelpersonen vergeben. Eine Bewerbung im Tandem mit einem gemeinsamen Projekt ist aber ebenfalls möglich.
Anträge können in deutscher oder englischer Sprache über das Antragsformular auf der Webseite gestellt werden. Ein Antrag besteht aus folgenden Elementen:

  1. Persönliche Angaben und beantragte Mittel
  2. Darstellung des Vorhabens: Abstract (max. 300 Wörter); Thema und Fragestellung (max. 1.500 Wörter); Forschungsstand (max. 700 Wörter – bei Praxisprojekten optional); Theorien und Methoden (max. 700 Wörter – bei Praxisprojekten optional); wissenschaftliche Erträge (max. 300 Wörter); praktische Erträge (max. 300 Wörter); eigene Vorarbeiten (max. 300 Wörter); Arbeitsplan (max. 300 Wörter); bibliographische Angaben (max. 1.500 Wörter)
  3. Antrag auf Einladung eines Visiting Fellows oder von Expertinnen und Experten für Vorträge oder Workshops (optional)
  4. Curriculum Vitae (PDF, max. 2 Seiten mit max. 5 einschlägigen Publikationsreferenzen)
  5. Eine projektrelevante Publikation (PDF, max. 5 MB – optional)

Bewerbungsschluss

Die nächste Frist zur Bewerbung ist der 30. April 2024. Wenn Sie Ihren Antrag zu dieser Frist einreichen, teilen wir Ihnen das Ergebnis Ihrer Bewerbung bis Ende November 2024 mit.

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