Stipendiendatenbank

Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Programmziel

Dieses Programm fördert Forschungsaufenthalte im Ausland während einer Promotion in Deutschland. Die Auslandsaufenthalte können zwischen einem und zwölf Monaten betragen. Der Förderzeitraum kann zeitlich aufgeteilt werden und auch in verschiedenen Ländern stattfinden.

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich bewerben, wenn Sie
  • an einer deutschen Hochschule (einschließlich HAW mit Promotionsrecht) promovieren.
  • kooperativ bzw. binational promovieren, sofern die Kooperation in Zusammenarbeit mit einer deutschen Hochschule mit Promotionsrecht erfolgt.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.

Bitte beachten Sie:
  • Für Promotionsvorhaben in künstlerischen Fachrichtungen und Architektur gelten besondere Voraussetzungen. Weitere Informationen dazu finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt A, Punkt 21.
  • Die Förderung von Auslandsaufenthalten im Rahmen einer medizinischen Promotion ist für graduierte Medizinerinnen und Mediziner nach dem 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung möglich.
  • Als Kollegiat/in oder Stipendiat/in eines Graduiertenkollegs der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind Sie bewerbungsberechtigt. Für Stipendiatinnen und Stipendiaten der Graduiertenkollegs bestehen Einschränkungen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt A, Punkt 20.
  • Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten der Begabtenförderungswerke können sich nicht um eine Auslandsförderung des DAAD bewerben, da diese Institutionen Auslandsaufenthalte mit einer dem DAAD-Stipendium vergleichbaren Leistung unterstützen können.
  • Wenn Sie ein Stipendium über die Landesgraduiertenförderung erhalten, bewerben Sie sich bitte im Programm GRAFÖG - Aufstockung auf die Landesgraduiertenförderung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungsvorhaben im Ausland im Rahmen einer Promotion in Deutschland.

Die Forschungsvorhaben können durchgeführt werden:
  • an Hochschulen,
  • an außeruniversitären Forschungseinrichtungen,
  • bei Archivaufenthalten und Feldforschung auch ohne Anbindung an eine Institution im Gastland.

Der Auslandsaufenthalt kann bei Bedarf flexibel aufgeteilt werden auf
  • mehrere Gastinstitutionen in einem Land,
  • mehrere Länder,
  • mehrere Zeitabschnitte.
Mit Blick auf klimaschädliche Emissionen von Reisen muss eine Unterteilung in mehrere Aufenthalte fachlich sehr gut begründet sein.

Dauer der Förderung

Mindestens 1 Monat bis maximal 12 Monate pro Förderung.
Während Ihrer gesamten Promotion können Sie zweimal gefördert werden (für eine zweite Förderung müssen Sie sich erneut bewerben). Zwischen dem Ende der ersten und dem Beginn der zweiten Förderung muss ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten liegen.
Die Gesamtförderdauer im Laufe einer Promotion kann maximal 18 Monate betragen.
Die Dauer der einzelnen Förderungen kann nicht verlängert werden.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:
  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Doktorandinnen und Doktoranden). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Stipendien, die für Förderungen im akademischen Jahr 2026/2027 vergeben werden.
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland. Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 5.
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
  • eine monatliche Pauschale für Forschungs- und Kongresskosten in Höhe von 102 Euro
Darüber hinaus können Sie nach Förderbeginn weitere Leistungen beantragen:
  • Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer Obergrenze: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 4
  • Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache): Weitere Informationen
  • Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
  • Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (bitte einen Kostenvoranschlag mit Bestätigung der/des betreuenden Hochschullehrenden bereits mit der Bewerbung einreichen). Übernachtungskosten können nicht erstattet werden.
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt: Weitere Informationen
Leistungen von dritter Seite werden teilweise auf das DAAD-Stipendium angerechnet. Die Höhe der Anrechnung wird nach Stipendienvergabe individuell berechnet. Informationen dazu finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E.

Gefördert von:

  • Bundesministerium für Bildung und Forschung

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