Scholarship Database

Here you can find information on various kinds of DAAD funding for students, graduates and postdocs as well as on funding offered by other selected organisations.

Programmziel

Das Programm fördert mit Mitteln des Auswärtigen Amtes die aktive Teilnahme an internationalen wissenschaftlichen Kongressen und Konferenzen im Ausland (Präsenz und Online).

Aktueller Hinweis:
Für alle kommenden Reisemonate bis Februar 2026 einschließlich liegen in der Förderkategorie 4 inzwischen so viele Bewerbungen vor, dass das jeweils verfügbare Fördervolumen um mehr als das Vierfache überschritten wird. In der Förderkategorie 4 können wir für diese Reisemonate daher keine neuen Bewerbungen mehr entgegennehmen.
In den Förderkategorien 1-3 hingegen können wir für diese Reisemonate weiterhin Bewerbungen entgegennehmen.
(Stand: 10.09.2025)

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Promovierende.
Mehr zur Zielgruppe finden Sie im Tab „Bewerbungsvoraussetzungen“ und in unseren Häufig gestellten Fragen / FAQ, in Kapitel 3.

Was wird gefördert?

Als aktive Teilnahme gilt die Präsentation eines eigenen wissenschaftlichen Beitrags (Poster, Vortrag oder Panel).
Nähere Informationen zur Art des Vorhabens finden Sie im FAQ-Kapitel 2.

Stipendienleistungen

Abhängig von der Reisedistanz stehen Ihnen vier Förderkategorien mit unterschiedlichen Förderleistungen zur Verfügung:
  1. Online-Teilnahme
  2. Präsenz Kurzstrecke (bis 600 km Luftlinie, außer Vereinigtes Königreich)
  3. Präsenz Mittelstrecke (601 – 3.700 km Luftlinie, sowie Vereinigtes Königreich)
  4. Präsenz Langstrecke (ab 3.700 km Luftlinie)
Diese Förderkategorien sollen Ihnen eine klimafreundliche Kongressteilnahme erleichtern.
Für die Bestimmung Ihrer Reisedistanz verwenden Sie bitte verbindlich den Distanzrechner www.luftlinie.org oder www.distance.to.
Nähere Informationen zu den vier Förderkategorien und zur Festlegung von Abreise- und Zielort finden Sie in unserem Reisenavigator und in FAQ-Kapitel 5.3).

Förderkategorie 1 – Online-Teilnahme
In dieser Förderkategorie erstatten wir auf Antrag
  • die Teilnahme- bzw. Registrierungsgebühr (außer late registration fee),
  • den Mitgliedsbeitrag (für max. 1 Jahr),
  • die Abstractgebühren (für max. 1 Abstract).
Die Förderung einer Online-Teilnahme kann bis zu drei Mal pro Kalenderjahr bewilligt werden. Dies gilt auch dann, wenn Sie im gleichen Kalenderjahr eine Förderung für eine Präsenz-Teilnahme erhalten.

Förderkategorie 2 – Präsenz Kurzstrecke
Als Kurzstrecke gelten alle Reisedistanzen bis einschließlich 600 km Luftlinie (Ausnahme: Reisen in das Vereinigte Königreich fallen stets in die Förderkategorie 3 / Mittelstrecke).
Stipendien dieser Förderkategorie werden ausschließlich für Reisen mit klimafreundlichen Verkehrsmitteln gewährt. Flugreisen werden in dieser Förderkategorie nicht gefördert.
Als klimafreundliche Verkehrsmittel gelten Zug, Bus und Fernbus (Schiff nur in Verbindung mit Zug oder Bus). PKW gelten nicht als klimafreundliche Verkehrsmittel.
Für Kurzstrecken zahlen wir auf Antrag
Als Unterstützung für klimafreundliches Reisen erhalten Sie zusätzlich ein Green Mobility Top Up. Die Höhe des Top Up richtet sich nach dem Zielland und beträgt mindestens 50 Euro für die Hinreise und 50 Euro für die Rückreise.

Förderkategorie 3 – Präsenz Mittelstrecke
Als Mittelstrecke gelten alle Reisedistanzen zwischen 601 km (einschließlich) und 3.700 km (einschließlich) Luftlinie.
Bei Stipendien dieser Förderkategorie können Sie Ihr Verkehrsmittel frei wählen.
Für Mittelstrecken zahlen wir auf Antrag
Wenn Sie ein klimafreundliches Verkehrsmittel nutzen (Zug, Bus/Fernbus), erhalten Sie zusätzlich ein Green Mobility Top Up. Die Höhe des Top Up richtet sich nach dem Zielland und beträgt mindestens 50 Euro für die Hinreise und 50 Euro für die Rückreise.
Wenn Sie mit dem Flugzeug reisen und sich entscheiden, eine CO2-Kompensationszahlung zu leisten, erstatten wir 50% Ihrer CO2-Kompensationszahlung. Die Entscheidung für eine Kompensationszahlung ist freiwillig und liegt vollständig bei Ihnen.

Förderkategorie 4 – Präsenz Langstrecke
Als Langstrecke gelten alle Reisedistanzen ab 3.701 km (einschließlich).
Bei Stipendien dieser Förderkategorie werden Sie in der Regel das Flugzeug wählen. Die Anzahl dieser Förderungen ist auf 40% des Jahres-Gesamtbudgets begrenzt. Bitte prüfen Sie deshalb, ob eine Langstreckenreise tatsächlich erforderlich ist.
Für Langstrecken zahlen wir auf Antrag
Wenn Sie sich entscheiden, eine CO2-Kompensationszahlung zu leisten, erstatten wir davon 50%. Die Entscheidung für eine CO2-Kompensationszahlung ist freiwillig und liegt vollständig bei Ihnen.
Siehe auch FAQ-Kapitel 5.2 und 5.3.

Finanzierungsmöglichkeiten von anderer Seite (Drittmittel)
Haben Sie Zugriff auf Finanzierungsmöglichkeiten von anderer Seite (= Drittmittel)? In diesem Fall sind Sie verpflichtet, diese Mittel vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Können Sie einen der drei Förderzwecke ((1) Flug- und Fahrtkosten, (2) Unterkunft und Verpflegung oder (3) Tagungsgebühren) vollständig selbst finanzieren? Wenn Sie auf die Beantragung der entsprechenden Teilleistung ((1) Reisekostenpauschale, (2) Aufenthaltspauschale/n, (3) Sachkostenpauschale) verzichten, brauchen Sie diese Finanzierung nicht als Drittmittel zu deklarieren.
Bitte prüfen Sie insbesondere die tatsächliche Höhe der DAAD-Aufenthaltspauschalen. Evtl. ist es sinnvoll, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung vollständig aus anderen Mitteln zu finanzieren.
Sind Sie Stipendiat/in des DAAD oder einer anderen Förderorganisation? Dann fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte Ihre Stipendienzusage (mit Aufstellung der Finanzleistungen) bei. Dies gilt auch dann, wenn Ihr Stipendium keine eigene Kongressreisenförderung bereitstellt.
Erhalten Sie – im Zusammenhang mit der geplanten Reise – finanzielle Unterstützung für klimafreundliches Reisen von anderer Seite? In diesem Fall können wir Ihnen das Green Mobility Top Up bzw. den Zuschuss zu CO2-Kompensationszahlungen nicht bewilligen. Eine Verrechnung der Nachhaltigkeitsleistungen des DAAD mit den Nachhaltigkeitsleistungen anderer Organisationen ist nicht möglich.
Siehe auch FAQ-Kapitel 5.4.

Storno und Rücktritt
Sie sind berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen von der Bewerbung und von der Förderung zurückzutreten.
Der DAAD ist berechtigt, von seiner Förderzusage zurückzutreten, wenn Sie Ihren Beitrag nicht präsentieren.
Ausfallkosten werden nicht übernommen. Dies gilt auch dann, wenn Ihre Teilnahme durch Krankheit, höhere Gewalt etc. verhindert wird.
Siehe auch FAQ-Kapitel 9. Bitte lesen Sie dieses Kapitel auch dann, wenn sich ein Storno oder Rücktritt nicht abzeichnet.
Bitte gehen Sie keine finanziellen Risiken ein, die Sie im Fall eines Storno/Rücktritts nicht abwenden oder selbst tragen können.

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  • Auswärtiges Amt

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