Programmziel
Studierende in Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen an deutschen HAW erhalten in diesem Programm Stipendien für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums oder der Abschlussarbeit.
Wer kann sich bewerben?
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.
Was wird gefördert?
Eine gleichzeitige Förderung über Erasmus oder PROMOS und HAW.International ist ausgeschlossen.
Dauer der Förderung
- Studienaufenthalte mind. 3 bis max. 6 Monate
- Aufenthalte im Rahmen von Abschlussarbeiten mind. 1 bis max. 6 Monate.
Stipendienleistungen
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2024/2025 vergeben werden.
- Reisekostenzuschuss, dessen Höhe je nach Gastland variiert,
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung,
- bei Studienaufenthalten: Zuschuss zu gegebenenfalls anfallenden Studiengebühren bis zu einer Obergrenze (abhängig vom Zielland). Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen in Abschnitt D / Punkt 4.
- bei Abschlussarbeiten: Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen.
- einen Zuschuss zu einem stipendienbegleitenden Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache): Weitere Informationen
- Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt: Weitere Informationen
Hinweis für Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke: Wenn Sie ein DAAD-Stipendium erhalten, dürfen Sie von den Förderwerken keinen Auslandszuschlag in Anspruch nehmen. Weiterlaufende Inlandsleistungen der Förderwerke werden auf das DAAD-Stipendium angerechnet. Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E, Punkt 2.
Bewerbungsvoraussetzungen
- Bewerberinnen und Bewerber müssen an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule für Angewandte Wissenschaften oder Fachhochschule (HAW) oder an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg bzw. der Dualen Hochschule Gera-Eisenach eingeschrieben sein.
- Studierende im Bachelor- oder Diplomstudiengang müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im zweiten Semester bzw. in der zweiten Hälfte des ersten Studienjahres befinden.
Auswahlverfahren
Sprachkenntnisse
Auswahlkriterien
- Qualität des Vorhabens, gemessen an Studien- bzw. Forschungsplan und Motivationsschreiben; zur Qualität des Vorhabens zählen die folgenden Aspekte: Begründung des Auslandsaufenthaltes und gegebenenfalls der Wahl der Gastinstitution, Plausibilität und Durchführbarkeit, Stand der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, Einbettung in den akademischen Werdegang, Zusammenhang mit beruflichen Perspektiven; bei Abschlussarbeiten zudem: Relevanz des Vorhabens sowie dessen Einbettung in das Gesamtkonzept der Abschlussarbeit (inhaltlich/zeitlich),
- die bisherige akademische Qualifikation, gemessen an Studienleistungen und Gutachten,
- sprach- und landeskundliche Kenntnisse,
- außerfachliche Kenntnisse, Interessen und außerfachliches Engagement.
Bewerbungsschluss
- 29.02.2024 für Stipendienbeginn zwischen Juli und Oktober 2024
(Auswahltermin Mai 2024) - 03.07.2024 für Stipendienbeginn zwischen November 2024 und Februar 2025
(Auswahltermin September 2024) - 31.10.2024 für Stipendienbeginn zwischen März und Juni 2025
(Auswahltermin Januar 2025)
Die Bewerbungstermine werden mindestens einmal jährlich aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr.
Eine Bewerbung für Studien- oder Praxisaufenthalte ist für bestimmte Länder auf Grund der Lage vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen. Da die Sicherheitslage in vielen Ländern kein einheitliches Niveau aufweist, informieren Sie sich bitte auf der Website des Auswärtigen Amtes insbesondere zu den Teilreisewarnungen und kontaktieren Sie uns (siehe „Kontakt und Beratung“), ob eine Förderung an Ihren Wunsch-Standort möglich ist.
Bewerbungsunterlagen
- Online-Bewerbungsformular,
- tabellarischer Lebenslauf,
- detaillierte Beschreibung des Studienvorhabens (Studienplan, als gesondertes Dokument) bzw. des Vorhabens im Rahmen der Abschlussarbeit (Forschungsplan, max. 5 Seiten als gesondertes Dokument),
- gegebenenfalls bei Abschlussarbeiten, falls Reisen im Gastland geplant sind: Kostenvoranschlag für Reisen im Gastland mit Bestätigung des betreuenden Hochschullehrers an der deutschen Hochschule,
- Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Vorhaben (Motivationsschreiben),
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur oder Fachabitur) mit Einzelnoten,
- bei Studierenden im Bachelor oder Diplom: Aufstellung sämtlicher bisher besuchter Übungs- und Seminarveranstaltungen (Transcript of Records, inklusive Credit Points und Noten nach ECTS)
- bei Masterstudierenden: Aufstellung sämtlicher bisher besuchter Übungs- und Seminarveranstaltungen (Transcript of Records, inklusive Credit Points und Noten nach ECTS) aus dem Masterstudium sowie Bachelorzeugnis. (Sollte das Bachelorzeugnis noch nicht vorhanden sein: Aufstellung sämtlicher bis dahin besuchter Übungs- und Seminarveranstaltungen (Transcript of Records, inklusive Credit Points und Noten nach ECTS) aus dem Bachelorstudium, sowie Nachreichung des Abschlusszeugnisses bis spätestens zum Stipendienantritt)
- Sprachnachweis (bei mehreren Zielländern ggf. mehrere Nachweise) über Ihre aktuellen Kenntnisse der Unterrichts- oder Arbeitssprache/n Ihrer Zielinstitution, die für die erfolgreiche Durchführung Ihres Vorhabens notwendig sind. Falls Ihr Vorhaben Feldforschung oder Interviews beinhaltet, sind zusätzlich Kenntnisse der Landessprache nachzuweisen, wenn diese von der bzw. den Unterrichts- und Arbeitssprache/n abweicht. Zum Bewerbungstermin darf der Nachweis nicht älter als 2 Jahre sein. Reichen Sie bitte entweder das DAAD-Sprachnachweisformular oder ein anderes vom DAAD anerkanntes Sprachzeugnis ein.
Wenn Sie das DAAD-Sprachnachweisformular nutzen, können Sie Ihre Sprachkompetenz an Ihrer deutschen Hochschule bewerten lassen. Wenden Sie sich dafür an das Sprachenzentrum Ihrer Hochschule oder an eine/n Prüfungsberechtigte/n des Fachbereichs für die jeweilige Fremdsprache. Eine Handreichung für Prüfungsberechtigte und Sprachenzentren zum Ausfüllen des Formulars finden Sie hier. Wenn es an Ihrer Hochschule kein Sprachenzentrum oder keinen Fachbereich für die jeweilige Fremdsprache gibt, dann haben wir für Sie die Vorgehensweise in den FAQ unter „Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen“ (siehe weiter unten) beschrieben. Auf den Sprachnachweis kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden. Lesen Sie hierzu bitte unsere wichtigen Stipendienhinweise (A.9 bis A.15). Sollte für Sie ein solcher Ausnahmefall zutreffen, laden Sie im Portal unter „Sprachnachweis“ bitte ein Dokument mit einer kurzen Begründung hoch. - Ein aktuelles, unterstützendes Empfehlungsschreiben (bisher: "Gutachten") einer bzw. eines Hochschullehrenden oder einer promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters oder Assistenz (siehe auch wichtige Stipendienhinweise Abschnitt B, Punkt 10), das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt. Bei Abschlussarbeiten muss das Empfehlungsschreiben von der/dem Betreuer/in der Abschlussarbeit ausgestellt werden.
Das Empfehlungsschreiben setzt sich aus einem durch die/den Gutachter/in frei formulierten Teil und einem Deckblatt (bisher: "Gutachtenformular") zusammen. Beides muss eingereicht werden. Weitere Informationen zum Empfehlungsschreiben finden Sie im Tab „Zur Bewerbung“ unter dem Punkt „Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt“.
Das Empfehlungsschreiben kann im aktuellen Bewerbungsverfahren als Alternative zum Upload im Portal auch per Post an folgende Anschrift gesendet werden: DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn. Für den fristgerechten Postversand gilt dann der Poststempel.
Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen
- Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
- Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit einige Tage vor Bewerbungsschluss ein. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt. Für den fristgerechten Postversand von Empfehlungsschreiben gilt der Poststempel.
- Eine nachträgliche Bewerbung nach dem angegebenen Bewerbungsschluss ist nicht mehr möglich.
- Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
Kontakt und weitere Informationen
German Academic Exchange Service
Referat ST24
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Jamena Sophia Pack (Sachbearbeitung)
Tel.: 0228 882 8201
Arbeitszeit: Mo - Fr vormittags
Ulrike Stegmann (Sachbearbeitung)
Tel.: 0228 882 8202
Miriam van den Boom (Sachbearbeitung)
Tel.: 0228 882 4683
Arbeitszeit: Mo - Fr vormittags
Cathrin Raabe (Teamleitung)
Tel.: 0228 882 8204
E-Mail: studierende-haw@daad.de
Aufgrund der hohen Nachfrage bitten wir Sie, die folgenden telefonischen Sprechzeiten einzuhalten:
- Montag 9:00-12:00 Uhr
- Donnerstag 9:00-12:00 Uhr
- Hier finden Sie wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien.
- Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland Japan.
- Dann finden Sie die Antworten vielleicht unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
- Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
- Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (228) 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ) - Bei technischen Fragen zum Portal/Absenden der Bewerbung wenden Sie sich bitte an portal@daad.de.
Der Zugang zum Portal wird in der Regel mindestens 6 Wochen vor Bewerbungsschluss geöffnet.
Nach dem Bewerbungsschluss werden keine Bewerbungen mehr entgegengenommen.
Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt
- Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
- Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
- Unter „Formular Empfehlungsschreiben erzeugen“ können Sie das Deckblatt zum Empfehlungsschreiben im DAAD-Portal als beschreibbares PDF erzeugen.
Schicken Sie das Formular bitte Ihrer Hochschullehrkraft mit der Bitte, es vollständig auszufüllen und ein frei formuliertes Empfehlungsschreiben beizufügen (wie im Formular erklärt). Bitte laden Sie beide Dokumente während des Bewerbungsprozesses im Portal im Schritt "Anlagen" unter „Empfehlungsschreiben“ hoch. Alternativ zum Portal-Upload können die Dokumente per Post an den DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn, gesendet werden. Für den fristgerechten Postversand gilt dann der Poststempel. Ein Versand des Empfehlungsschreibens per E-Mail ist nicht vorgesehen.
Bitte beachten Sie, dass das Formular im Portal nur bis zum angegebenen Bewerbungsschluss erzeugt werden kann.
Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Sollten Sie inhaltliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den unter "Kontakt und weitere Informationen" genannten Kontakt.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.