Programmziel
Wer kann sich bewerben?
- an einer deutschen Hochschule (einschließlich HAW mit Promotionsrecht) promovieren.
- kooperativ bzw. binational promovieren, sofern die Kooperation in Zusammenarbeit mit einer deutschen Hochschule mit Promotionsrecht erfolgt.
Bitte beachten Sie:
- Für Promotionsvorhaben in künstlerischen Fachrichtungen und Architektur gelten besondere Voraussetzungen. Weitere Informationen dazu finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt A, Punkt 21.
- Die Förderung von Auslandsaufenthalten im Rahmen einer medizinischen Promotion ist für graduierte Medizinerinnen und Mediziner nach dem 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung möglich.
- Als Kollegiat/in oder Stipendiat/in eines Graduiertenkollegs der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind Sie bewerbungsberechtigt. Für Stipendiatinnen und Stipendiaten der Graduiertenkollegs bestehen Einschränkungen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt A, Punkt 20.
- Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten der Begabtenförderungswerke können sich nicht um eine Auslandsförderung des DAAD bewerben, da diese Institutionen Auslandsaufenthalte mit einer dem DAAD-Stipendium vergleichbaren Leistung unterstützen können.
- Wenn Sie ein Stipendium über die Landesgraduiertenförderung erhalten, bewerben Sie sich bitte im Programm GRAFÖG - Aufstockung auf die Landesgraduiertenförderung.
Was wird gefördert?
Die Forschungsvorhaben können durchgeführt werden:
- an Hochschulen,
- an außeruniversitären Forschungseinrichtungen,
- bei Archivaufenthalten und Feldforschung auch ohne Anbindung an eine Institution im Gastland.
Der Auslandsaufenthalt kann bei Bedarf flexibel aufgeteilt werden auf
- mehrere Gastinstitutionen in einem Land,
- mehrere Länder,
- mehrere Zeitabschnitte.
Dauer der Förderung
Während Ihrer gesamten Promotion können Sie zweimal gefördert werden (für eine zweite Förderung müssen Sie sich erneut bewerben). Zwischen dem Ende der ersten und dem Beginn der zweiten Förderung muss ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten liegen.
Die Gesamtförderdauer im Laufe einer Promotion kann maximal 18 Monate betragen.
Die Dauer der einzelnen Förderungen kann nicht verlängert werden.
Stipendienleistungen
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Doktorandinnen und Doktoranden). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Stipendien, die für Förderungen im akademischen Jahr 2025/2026 vergeben werden.
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- eine monatliche Pauschale für Forschungs- und Kongresskosten in Höhe von 102 Euro
- Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer Obergrenze: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 4
- Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache): Weitere Informationen
- Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
- Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (bitte einen Kostenvoranschlag mit Bestätigung der/des betreuenden Hochschullehrenden bereits mit der Bewerbung einreichen). Übernachtungskosten können nicht erstattet werden.
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt: Weitere Informationen
Bewerbungsvoraussetzungen
- Sie müssen zum Bewerbungsschluss als Doktorandin bzw. Doktorand an einer deutschen Hochschule angenommen sein. Steht die formale Annahme noch aus, genügt der Nachweis der Vergabe des Dissertationsthemas (siehe „Bewerbungsunterlagen“).
- Der Beginn des Promotionsstudiums darf zum Bewerbungsschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegen, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt A, Punkt 5).
Auswahlverfahren
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt C.
Auswahlkriterien
- Studienleistungen und Studiendauer
- Wissenschaftliche Leistungen nach Studienabschluss (Veröffentlichungen)
- Qualität der fachlichen Darstellung des Vorhabens sowie der Vorarbeiten
- Originalität, Aktualität und Relevanz des Vorhabens
- Begründung des Auslandsaufenthalts und der Wahl der Gasthochschule
- Durchführbarkeit sowie Konsistenz des Arbeits- und Zeitplans (Analyse und Auswertungsschritte, ggf. Sprachkenntnisse)
- Einbettung des Vorhabens in das Gesamtpromotionsvorhaben (inhaltlich/zeitlich)
- Motivation: fachliche und persönliche Gründe für den Auslandsaufenthalt, Kenntnisse der Landessprache (sofern abweichend von der Arbeitssprache); Regionalkenntnisse
- Perspektiven: Bedeutung des Forschungsvorhabens und des Auslandsaufenthalts für die weitere akademische, berufliche und persönliche Entwicklung
- außerfachlichem Engagement: außerfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten, gesellschaftliches Engagement
Bewerbungsschluss
- 02. Mai - 17. Juni 2024, Auswahltermin September/Oktober, Stipendienantritt ab Dezember 2024
- 01. Oktober - 15. November 2024, Auswahltermin im Februar, Stipendienantritt ab Mai 2025
- 01. Februar - 17. März 2025, Auswahltermin im Mai/Juni, Stipendienantritt ab September 2025
Eine Bewerbung für Forschungsaufenthalte ist für bestimmte Länder auf Grund der Lage vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen.
Bewerbungsunterlagen
- Online-Bewerbungsformular
- tabellarischer Lebenslauf ggf. mit Angaben zu außerfachlichen Kriterien/außerfachlichem Engagement (max. 3 Seiten)
- ausführliche Darstellung des Promotionsvorhabens (5-8 Seiten) mit Darlegung des Forschungs- und Bearbeitungsstandes. Bitte laden Sie das Dokument im Portal unter „Dissertationsvorhaben“ hoch.
- Zeitplan für den Auslandsaufenthalt: tabellarisch, mit monatlichen, ggf. wöchentlichen Angaben der einzelnen Arbeitsschritte (aktueller Planungsstand)
- Darlegung der fachlichen und persönlichen Motivation für das geplante Vorhaben im Ausland (Motivationsschreiben; 1 - 2 Seiten), unter Berücksichtigung der folgenden Fragestellung: Was erhoffen Sie sich von dem Vorhaben im Ausland (persönlich, beruflich, für die Karriere)? Bitte laden Sie das Motivationsschreiben im Portal unter „Vorhaben/Motivation“ hoch.
- Alle vorhandenen Hochschulzeugnisse mit Einzelnoten (z.B. Zwischenprüfung/Vordiplom, Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen)
- Zusammenfassung Ihrer letzten Abschlussarbeit (Master-, ggf. Bachelor-, Magister-, Diplom- oder Staatsexamensarbeit) (ca. 1 Seite). Wenn in Ihrem Studium keine Abschlussarbeit vorgesehen war, laden Sie im Portal bitte anstelle der Zusammenfassung ein Dokument (formlos) mit einer kurzen Erläuterung dazu hoch.
- Bescheinigung der Hochschule in Deutschland über die formelle Annahme und Betreuung als Doktorandin/Doktorand oder Bestätigung auf dem DAAD-Formular DAAD-Formular “Bestätigung über die Vergabe des Dissertationsthemas"
- Zusage der ausländischen Gasthochschule bzw. des Gastinstituts für Arbeitsplatz und Betreuung bzw. Forschungserlaubnis mit Angabe, ob Studiengebühren erhoben werden; bei Archivaufenthalten: Zusage zur Nutzung der Einrichtung. Wenn für Ihr Vorhaben keine Zusage einer Gastinstitution erforderlich ist, laden Sie im Portal bitte ein Dokument mit einer kurzen Erläuterung dazu hoch. Wenn die endgültige Zusage davon abhängt, ob Sie ein Stipendium erhalten, genügt zunächst eine formlose, vorläufige Bestätigung der Gastinstitution.
- Publikationsliste Ihrer selbst veröffentlichten Publikationen, wenn vorhanden
- Sprachnachweis nur, wenn Sie Feldforschung oder Interviews in einer von der Arbeitssprache am Gastinstitut abweichenden Sprache planen. Ansonsten müssen Sie keinen Sprachnachweis einreichen. Falls Sie einen Sprachnachweis einreichen, finden Sie alle weiteren Informationen in den wichtigen Stipendienhinweisen (A.10 bis A.16).
- Ein aktuelles, unterstützendes Empfehlungsschreiben der Betreuerin oder des Betreuers Ihrer Doktorarbeit. Das Empfehlungsschreiben setzt sich aus einem frei formulierten Teil und einem Deckblatt (wird im Portal genegiert) zusammen, welches Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer ausfüllt. Beides laden Sie im Portal unter „Empfehlungsschreiben“ hoch. Weitere Informationen zum Empfehlungsschreiben finden Sie auf dem Reiter „Zur Bewerbung“ unter dem Punkt „Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt“.
Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen
- Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
- Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit einige Tage vor Bewerbungsschluss ein. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt.
- Eine nachträgliche Bewerbung nach dem angegebenen Bewerbungsschluss ist nicht mehr möglich.
- Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
Kontakt und weitere Informationen
- Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland Japan.
- Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm:
- Dann finden Sie die Antworten vielleicht unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
- Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
- Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (228) 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ) - Bei technischen Fragen zum Portal/Absenden der Bewerbung wenden Sie sich bitte an portal@daad.de.
Bitte beachten Sie, dass nach dem Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden.
Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt
- Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
- Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
- Unter „Gutachten anfordern“ können Sie das Deckblatt zum Empfehlungsschreiben im DAAD-Portal als beschreibbares PDF erzeugen. Schicken Sie das Formular bitte Ihrer Hochschullehrkraft mit der Bitte, es vollständig auszufüllen und ein frei formuliertes Empfehlungsschreiben beizufügen (wie im Formular erklärt). Bitte laden Sie beide Dokumente im Portal unter „Empfehlungsschreiben“ hoch. Alternativ zum Portal-Upload kann das Empfehlungsschreiben auch per Post an den DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn, gesendet werden. Für den fristgerechten Postversand gilt dann der Poststempel. Ein Versand des Empfehlungsschreibens per E-Mail ist nicht vorgesehen.
Bitte beachten Sie, dass das Formular im Portal nur bis zum angegebenen Bewerbungsschluss erzeugt werden kann.
Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.