Programmziel
Wer kann sich bewerben?
Bewerbungsvoraussetzung ist mindestens ein abgeschlossenes Bachelorstudium aus den Fachbereichen Informatik, Natur-, Ingenieur-, Rechts-, Politik- und Wirtschafts-, und Sozialwissenschaften sowie Architektur.
Ausgeschlossen sind medizinische, geisteswissenschaftliche und künstlerische Fachrichtungen.
Der DAAD möchte auch Interessierte, die schon Berufserfahrung haben, dazu ermutigen, eine Bewerbung einzureichen.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.
Was wird gefördert?
- voraussichtlich ein zweiwöchiger sprachlicher und landeskundlicher Vorbereitungskurs an einem deutschen Sprachinstitut für Bewerberinnen und Bewerber ohne oder mit geringen Japanischkenntnissen
- ein circa zehnmonatiger Sprachkurs in Japan (an einer vom DAAD ausgewählten Sprachschule), der durch landeskundliche Exkursionen und Besuche in Forschungseinrichtungen und Betrieben ergänzt wird
- ein sechsmonatiges Praktikum in einem japanischen bzw. deutsch-japanischen Unternehmen oder in einer Verwaltungsinstitution in Japan
Das Praktikum ist integraler Bestandteil des Programms.
Interessierte an einer ausschließlich sprachlichen Weiterbildung werden auf das Programm Stipendien zum Studium asiatischer Sprachen verwiesen.
Dauer der Förderung
- Gegebenenfalls Vorbereitungskurs an einem deutschen Sprachinstitut
- Sprachkurs in Japan: Anfang Oktober bis Ende Juni
- Praktikum in Japan: Anfang Juli des Folgejahres bis Ende Dezember
Stipendienleistungen
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Doktorandinnen und Doktoranden). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Stipendien, die für Förderungen im akademischen Jahr 2025/2026 vergeben werden.
- Reisekostenzuschuss
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- Übernahme der Kosten des Vorbereitungskurses (inkl. Taschengeld) für Bewerberinnen und Bewerber ohne Vorkenntnisse
- Übernahme der Kosten des Sprachunterrichts in Japan
- Ein anspruchsvolles Begleitprogramm
Bewerbungsvoraussetzungen
- Bachelor
- Master
- Magister
- Diplom
- 1. oder 2. juristische Prüfung
- 1. oder 2. Staatsprüfung für das Lehramt
- Promotion
Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt, die ihr Studium zügig und mit sehr guten Noten abgeschlossen haben.
Bitte recherchieren Sie die für die Durchführbarkeit des Vorhabens relevanten Informationen selbst (z.B. Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen, mögliche entgegenstehende Aufenthalts- und Reiseformalitäten). Einige wichtige Hinweise stellen wir für Sie auf den DAAD-Länderseiten bereit. Die Verantwortung für die Einhaltung von Fristen an ausländischen Hochschulen, die bereits vor dem Ergebnis der Stipendienauswahl liegen können, liegt bei Ihnen.
Auswahlverfahren
Nach einer ersten Vorauswahl auf Basis der eingereichten Unterlagen werden die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber zu einer persönlichen Vorstellung vor der Auswahlkommission eingeladen. Diese kann beim DAAD in Bonn oder in Ausnahmefällen auch virtuell stattfinden.
Sprachkenntnisse
Bewerbungsschluss
Bewerbungsunterlagen
- Online-Bewerbungsformular
- Tabellarischer Lebenslauf
- Detailliertes Motivationsschreiben: Hier sollte erläutert werden, warum das Stipendium angestrebt wird und welcher Zusammenhang zwischen dem Japan-Aufenthalt und den späteren Berufsabsichten besteht. Bitte begründen Sie auch die Wahl Ihres möglichen / angestrebten Praktikumsplatzes.
Dabei sollte auch auf bisherige berufliche Erfahrungen und die jetzige Stellung (mit Angabe evtl. Kündigungsfristen bzw. Beurlaubungsbedingungen) näher eingegangen werden. - Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (mit Einzelnoten)
- Alle bisher erreichten akademischen Abschlusszeugnisse. Sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Zeugnis noch nicht vorhanden sein, genügt vorerst die Vorlage einer Aufstellung sämtlicher bis dahin besuchter Übungs- und Seminarveranstaltungen (inklusive Credit Points und Noten nach ECTS), deren Richtigkeit von der Hochschule (z.B. Akademisches Auslandsamt) bestätigt sein muss. Das Abschlusszeugnis muss bis spätestens zum Stipendienantritt nachgereicht werden.
- Zeugnis über Englischkenntnisse sowie – falls vorhanden – Nachweis über Vorkenntnisse der japanischen Sprache.
- Ein aktuelles, unterstützendes Empfehlungsschreiben einer Hochschullehrkraft, das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt. Bei berufstätigen Bewerberinnen und Bewerbern kann das Empfehlungsschreiben vom Arbeitgeber stammen. Das Empfehlungsschreiben setzt sich aus einem durch die/den Gutachter/in frei formulierten Teil und einem Deckblatt zusammen. Beides muss eingereicht werden. In dem frei formulierten Teil sollten folgende Punkte Berücksichtigung finden:
- Beurteilung der Studienleistungen der Bewerberin bzw. des Bewerbers (ggf. unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Studienganges) bzw. Beurteilung der Bewerberin bzw. des Bewerbers durch den aktuellen Arbeitgeber
- Gesamteindruck (fachlich und persönlich)
- Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers für das Programm, speziell im Hinblick auf den zukünftigen beruflichen Nutzen
Das Empfehlungsschreiben kann im aktuellen Bewerbungsverfahren als Alternative zum Upload im Portal auch per Post an folgende Anschrift gesendet werden: DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn. Für den fristgerechten Postversand gilt dann der Poststempel.
Nachweis (bei mehreren Zielländern ggf. mehrere Nachweise) über Ihre aktuellen Kenntnisse der Unterrichts- oder Arbeitssprache/n Ihrer Zielinstitution, die für die erfolgreiche Durchführung Ihres Vorhabens notwendig sind. Falls Ihr Vorhaben Feldforschung oder Interviews beinhaltet, sind zusätzlich Kenntnisse der Landessprache nachzuweisen, wenn diese von der bzw. den Unterrichts- und Arbeitssprache/n abweicht. Zum Bewerbungstermin darf der Nachweis in der Regel nicht älter als 2 Jahre sein. Reichen Sie bitte entweder das DAAD-Sprachnachweisformular oder ein anderes vom DAAD anerkanntes Sprachzeugnis ein.
Wenn Sie das DAAD-Sprachnachweisformular nutzen, können Sie Ihre Sprachkompetenz an Ihrer deutschen Hochschule bewerten lassen. Wenden Sie sich dafür an das Sprachenzentrum Ihrer Hochschule oder an eine/n Prüfungsberechtigte/n des Fachbereichs für die jeweilige Fremdsprache. Eine Handreichung für Prüfungsberechtigte und Sprachenzentren zum Ausfüllen des Formulars finden Sie hier.
Auf den Sprachnachweis kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden. Lesen Sie hierzu bitte unsere wichtigen Stipendienhinweise (A.10 bis A.16). Falls Sie kein Sprachzeugnis einreichen, laden Sie im Portal unter „Sprachnachweis“ bitte ein Dokument mit einer kurzen Begründung hoch.
Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen
- Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
- Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit einige Tage vor Bewerbungsschluss ein. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt. Für den fristgerechten Postversand von Empfehlungsschreiben gilt der Poststempel.
- Eine nachträgliche Bewerbung nach dem angegebenen Bewerbungsschluss ist nicht mehr möglich.
- Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
Kontakt und weitere Informationen
DAAD
ST34
Malte Lademann
Kennedyallee 91-103
53175 Bonn
Tel.: 0228 882 344
Fax: 0228-882-9344
E-Mail: lademann@daad.de
- Informationen zum Alumni-Verein "Sprache und Praxis in Japan" finden Sie hier.
- Bitte beachten Sie, dass die Stipendienzeit im Rahmen des Programms „Sprache und Praxis in Japan" unter Umständen nicht als berufsvorbereitende Maßnahme anerkannt und damit nicht als Anrechnungszeit bei der Rentenversicherung gewertet wird.
- Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland Japan.
- Dann finden Sie die Antworten vielleicht unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
- Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
- Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (228) 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ) - Bei technischen Fragen zum Portal/Absenden der Bewerbung wenden Sie sich bitte an portal@daad.de.
Der Zugang zum Portal wird in der Regel mindestens 6 Wochen vor Bewerbungsschluss geöffnet.
Nach dem Bewerbungsschluss werden keine Bewerbungen mehr entgegengenommen.
Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt
- Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
- Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
- Unter „Formular Empfehlungsschreiben erzeugen“ können Sie das Deckblatt zum Empfehlungsschreiben im DAAD-Portal als beschreibbares PDF erzeugen.
Schicken Sie das Formular bitte Ihrer Hochschullehrkraft mit der Bitte, es vollständig auszufüllen und ein frei formuliertes Empfehlungsschreiben beizufügen (wie im Formular erklärt). Bitte laden Sie beide Dokumente während des Bewerbungsprozesses im Portal im Schritt "Anlagen" unter „Empfehlungsschreiben“ hoch. Ein Versand des Empfehlungsschreibens per E-Mail ist nicht vorgesehen.
Bitte beachten Sie, dass das Formular im Portal nur bis zum angegebenen Bewerbungsschluss erzeugt werden kann.
Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Sollten Sie inhaltliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den unter "Kontakt und weitere Informationen" genannten Kontakt.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.