奨学金データベース

学部生、大学院生、博士号取得者、大学教員を対象としたDAADの助成プログラムに加え、DAAD以外の主な助成機関のプログラムに関する情報が見られます。

Kombinierte Studien- und Praxissemester im Ausland für Studierende • DAAD

Programmziel

Dieses Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, internationale Studien- und Praxiserfahrungen zu sammeln. Durch die Kombination von Studien- und Praxissemester können Sie sich sowohl akademisch als auch praktisch international qualifizieren.

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich bewerben, wenn Sie in einem Bachelor-, Master-, Diplom- oder Staatsexamensstudiengang (oder Äquivalent) studieren und einen Teil der Studienzeit im Ausland verbringen möchten.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Kombination eines Studien- und eines Praxissemesters.
Ein Praxissemester ist eine in den Regelstudienverlauf integrierte berufspraktische Tätigkeit. Es muss im Lehrplan Ihres Studiengangs vorgeschrieben sein und von Ihrer Hochschule in Deutschland anerkannt werden.
  • Sie können Ihr Vorhaben mit dem Studiensemester oder mit dem Praxissemester beginnen. Beides soll im selben Land absolviert werden.
  • Reine Sprachkursaufenthalte werden in diesem Programm nicht gefördert. Für bestimmte Sprachen bietet der DAAD Sprachkursstipendien an.

Dauer der Förderung

Das Stipendium wird für eine Gesamtdauer von mindestens 7 bis maximal 12 Monaten vergeben. Die Dauer der Stipendienzeit richtet sich nach Ihrem Vorhaben.
Die Dauer des Studiensemesters (mindestens 3 Monate) kann je nach Gastland variieren. Die Dauer und Gestaltung des Praxissemesters (mindestens 2 Monate) ergeben sich aus dem Lehrplan Ihrer Hochschule in Deutschland.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:
  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2027/2028 vergeben werden.
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland. Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 5.
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Darüber hinaus können Sie nach Förderbeginn weitere Leistungen beantragen:
  • Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer Obergrenze: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 4
  • Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache): Weitere Informationen
  • Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
  • Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (bitte einen Kostenvoranschlag mit Bestätigung der/des betreuenden Hochschullehrenden bereits mit der Bewerbung einreichen). Übernachtungskosten können nicht erstattet werden.
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt: Weitere Informationen
  • Kosten für die Reise vom Studien- zum Praktikumsort werden nicht übernommen.
Bitte beachten Sie, dass Leistungen von dritter Seite teilweise auf das DAAD-Stipendium angerechnet werden. Erläuterungen dazu finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E.
Hinweis für Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke: Wenn Sie ein DAAD-Stipendium erhalten, dürfen Sie von den Förderwerken keinen Auslandszuschlag in Anspruch nehmen. Weiterlaufende Inlandsleistungen der Förderwerke werden auf das DAAD-Stipendium angerechnet. Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E, Punkt 2.

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  • Bundesministerium für Bildung und Forschung

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