Programmziel
HINWEIS: Für Großbritannien gelten seit dem 1.1.2021 neue Einreisebestimmungen. Die Visaerteilung für Praktika, die nicht studienbegleitend (also bei einer Einreise mit einem „Student Visa“ und dem entsprechenden Zusatz im Visum selber [„work permitted 20 hrs in term time, 40 hrs outside term time“]) oder im Rahmen etablierter Austauschprogramme (z. B. IAESTE, AIESEC) stattfinden, ist sehr restriktiv. Informationen zu den Visa-Regelungen für Einreisen nach Großbritannien finden Sie z.B. auf der Seite der britischen Regierung https://www.gov.uk/check-uk-visa. Bitte informieren Sie sich unbedingt über die Einreisebestimmungen für Ihr Vorhaben, bevor Sie sich bewerben.
Wer kann sich bewerben?
1. Eingeschriebene Studierende an deutschen Hochschulen im Bundesgebiet. Diese sind
a) Deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger,
b) Deutschen gleichgestellte Personen gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2ff., Abs. 2. Abs. 2a und Abs. 3 BAföG sowie
c) Nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventinnen und -absolventen, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen und den Auslandsaufenthalt während dieser Zeit absolvieren wollen.
2. Deutsche Studierende im Ausland, die ein Praktikum in einem Drittland (Land außerhalb Deutschlands und ihrem Studienland) absolvieren möchten.
Was wird gefördert?
- Deutsche Auslandsvertretungen (Deutsche Botschaften, Konsulate und Ständige Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland)
- völkerrechtlich anerkannte internationale Organisationen (z. B. EU, UNO, NATO, Weltbank sowie deren Unterorganisationen)
- Deutsche Schulen im Ausland (nicht DSD und nicht FIT) für Nicht-Lehramtsstudierende.
Lehramtsstudierende, die ein Praktikum an einer deutschen Schule im Ausland anstreben, sind in diesem Programm nicht antragsberechtigt. Bitte bewerben Sie sich in diesem Fall für das Programm "Lehramt.International: Auslandspraktika für Lehramtsstudierende". - Goethe-Institute
- Deutsche Archäologische Institute
- Institute der Max Weber Stiftung
- ausgewählte Institutionen der auswärtigen Kulturpolitik
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie über die Ergänzenden Informationen zum Programm unter Punkt I. "Hinweise zur Bewerbung" oder im DAAD-Referat ST41.
Dauer der Förderung
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Stipendienleistungen
- Studierenden im In- und Ausland gewährt der DAAD für die Hin- und Rückreise vom und ins Studienland eine Reisekostenpauschale.
- Studierenden, die sich bei Stipendienantritt bereits seit über drei Monaten im Drittland aufhalten, wird die Pauschale nicht gezahlt, stattdessen übernimmt der DAAD:
- 50% der Reisekosten für die Anreise vom derzeitigen Aufenthaltsort im Drittland zum Praktikumsort (Bahnfahrt 2. Klasse oder sonstiges angemessenes wirtschaftliches Verkehrsmittel).
- Für die Rückkehr nach Deutschland / ins Studienland gewährt der DAAD die hier aufgeführte Reisekostenpauschale.
2. Monatliches Teilstipendium. Nicht volle Monate werden anteilig berechnet.
Die Höhe der monatlichen Teilstipendienraten nach Ländern finden Sie hier.
Wichtig: Die Förderzusage steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit ausreichender Haushaltsmittel.
Weitere Informationen zur Förderung entnehmen Sie den "Ergänzenden Informationen zum Programm“. Hinweise für BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger finden Sie unter Punkt „II. Hinweise zur Förderung“.
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Bewerbungsvoraussetzungen
- Die Bewerberinnen und Bewerber müssen einen selbst organisierten Praktikumsplatz im Ausland nachweisen.
- Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sich mindestens im 3. Fachsemester eines grundständigen Studiengangs befinden oder in einem Masterstudiengang eingeschrieben sein.
- Der Praktikumszeitraum muss vollständig innerhalb des Immatrikulationszeitraums liegen.
- Der Notendurchschnitt aller bisher absolvierten Prüfungsleistungen des aktuellen Studiengangs darf nicht schlechter als 2,5 sein (bei juristischen Studiengängen: nicht schlechter als „befriedigend“). Masterstudierende, die das 3. Fachsemester noch nicht abgeschlossen haben, können alternativ die Abschlussnote des Bachelor-Studium zu Grunde legen. Sollte seitens der eigenen Hochschule keine Durchschnittsnote bereitgestellt werden können, ist diese selbst zu berechnen.
- Der Beginn der beantragten Förderung muss mit dem Beginn des Praktikumszeitraums übereinstimmen. An- und Abreisezeiten sind kein Bestandteil der Förderung.
Sprachkenntnisse
Bewerbungsschluss
Eine Wiederbewerbung für dasselbe Förderjahr ist in diesem Programm nicht möglich. Bewerbungen für das Folgejahr können - mit Berücksichtigung der jeweiligen Bewerbungsfristen - erst ab dem 1. November des Jahres eingereicht werden.
Eine Bewerbung für Studien- oder Praxisaufenthalte ist für bestimmte Länder auf Grund der Lage vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen. Da die Sicherheitslage in vielen Ländern kein einheitliches Niveau aufweist, informieren Sie sich bitte auf der Website des Auswärtigen Amtes zu Reisewarnungen und Teilreisewarnungen (für einzelne Regionen eines Landes) und kontaktieren Sie uns (siehe „Kontakt und Beratung“), um zu klären, ob eine Förderung an Ihren Wunsch-Standort möglich ist. Generell ist der Stipendienantritt nur möglich, wenn keine Reisewarnung besteht.
Bewerbungsunterlagen
Der Bewerbung sind folgende Dokumente beizufügen:
- Immatrikulationsbescheinigungen, die den gesamten Praktikumszeitraum abdecken. Bescheinigungen für Folgesemester sind zeitnah nachzureichen unter "Zulassung".
- Praktikumsbescheinigung (mit Briefkopf, (ggf. digitaler) Unterschrift, taggenauem Praktikumszeitraum, der Höhe einer ggf. gezahlten Vergütung, Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche) auf Deutsch oder Englisch. Eine ggf. erforderliche Übersetzung kann von der/dem Antragstellenden selbst angefertigt werden.
Einzureichen unter "Zusage Gastinstitution". - Lebenslauf.
Einzureichen unter "Lebenslauf" - Übersicht aller seit Studienbeginn abgelegten Studienleistungen. Dabei darf der Leistungsnachweis des aktuellen Studienganges (z.B. in Form eines Transcript of Records, ToR) nicht älter als 3 Monate sein.
Einzureichen unter „Leistungsnachweise“. - Nachweis der Durchschnittsnote des Studiengangs, in dessen Rahmen das Praktikum absolviert wird..
Einzureichen unter "Bescheinigung Heimathochschule".
- Die Durchschnittsnote kann von der bzw. dem Antragstellenden selbst berechnet werden, wenn sie nicht durch die Hochschule ermittelt werden kann.
- Studienleistungen, die ausschließlich ECTS oder Leistungspunkte ausgeben, sind in ein deutsches Notensystem zu übertragen. Eine Umrechnungstabelle der ausländischen Notenskala zum deutschen Notensystem ist dem Förderantrag beizulegen.
- Im Falle von juristischen Studiengängen, bei denen durch die Gewichtung der einzelnen Seminare keine allgemeine Durchschnittsnote zu ermitteln ist, kann der Durchschnitt der bisher abgelegten Hauptscheine (mindestens 2) zu Grunde gelegt werden. In dem eingereichten Notenspiegel sind die Hauptscheine zu markieren.
- Nachweise über andere beantragte oder erhaltene Förderungen für den geplanten Auslandsaufenthalt.
Einzureichen unter „Sonstige Finanzierung“.
Unvollständige Bewerbungen werden aus formalen Gründen abgelehnt.
Alle o.g. Unterlagen müssen der Bewerbung beigefügt sein. Das Nachreichen fehlender Unterlagen ist nicht möglich. Die Verantwortung für die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen liegt bei den Bewerberinnen und Bewerbern.
Bitte richten Sie Ihre Rückfragen zum „Kurzstipendienprogramm für Praktika im Ausland“ an auslandspraktikum@daad.de.
Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen
Kontakt und weitere Informationen
Sie haben die Programmausschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen?
- Dann finden Sie die Antworten vielleicht unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
- Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
- Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (0) 228 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ) - Bei technischen Fragen zum Portal/Absenden der Bewerbung wenden Sie sich bitte an portal@daad.de.
Sie können die technische Portalhotline wochentags auch telefonisch von 9-12 Uhr und 14-16 Uhr (MEZ/MESZ) unter +49 (0) 228 882-8888 erreichen.
Die Bewerbung für dieses Stipendienprogramm erfolgt online über das DAAD-Portal.
Nach dem Bewerbungsschluss werden keine Bewerbungen mehr entgegengenommen.
Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt
- Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
- Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Sie können die technische Portalhotline wochentags auch telefonisch von 9-12 Uhr und 14-16 Uhr (MEZ/MESZ) unter +49 (0) 228 882-8888 erreichen.
Sollten Sie inhaltliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den unter "Kontakt und weitere Informationen" genannten Kontakt.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.