奨学金データベース

学部生、大学院生、博士号取得者、大学教員を対象としたDAADの助成プログラムに加え、DAAD以外の主な助成機関のプログラムに関する情報が見られます。

Lehramt.International: Auslandspraktika für Lehramtsstudierende • DAAD

Programmziel

Deutschlands angehende Lehrerinnen und Lehrer arbeiten in einem zunehmend globalisierten Umfeld. Gleichzeitig sollte die Vorbereitung junger Menschen auf verantwortliches Handeln in globalen Kontexten schon in der Schule beginnen. Lehrerinnen und Lehrer müssen in der Lage sein, globale Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen einzuordnen und authentisch zu vermitteln.
Studienbezogene Auslandsaufenthalte und interkulturelle Kompetenzen helfen ihnen dabei. Der DAAD unterstützt aus Mitteln des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) in dem Gesamtprogramm „Lehramt.International“ Lehramtsstudierende bei ihren Auslandsaufenthalten und die Hochschulen bei der Internationalisierung der Lehramtsstudiengänge.

Lehramtsstudierende erhalten im Programm „Auslandspraktika für Lehramtsstudierende“ Stipendien für 1,5 - (mindestens 42 Kalendertage) bis 6-monatige Praktika an schulischen Einrichtungen im Ausland.

Zielländer:
Praktika sind an Schulen in vielen Ländern der Welt möglich. Ausgeschlossen sind als mögliche Zielländer die 33 Erasmus-Programmländer (EU, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei).

HINWEIS: Für Großbritannien gelten seit dem 1.1.2021 neue Einreisebestimmungen. Die Visaerteilung für Praktika, die nicht studienbegleitend (also bei einer Einreise mit einem „Student Visa“ und dem entsprechenden Zusatz im Visum selbst [„work permitted 20 hrs in term time, 40 hrs outside term time“]) oder im Rahmen etablierter Austauschprogramme (z. B. IAESTE, AIESEC) stattfinden, ist sehr restriktiv. Informationen zu den Visa-Regelungen für Einreisen nach Großbritannien finden Sie z.B. auf der Seite der britischen Regierung https://www.gov.uk/check-uk-visa. Bitte informieren Sie sich unbedingt über die Einreisebestimmungen für Ihr Vorhaben, bevor Sie sich bewerben.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Studierende im Lehramt an deutschen Hochschulen aller Fächerkombinationen und aller Schulformen:
  • Studierende ab dem 1. Fachsemester eines grundständigen Lehramtsstudiengangs (Bachelor, Staatsexamen)
  • Studierende im weiterführenden Studium (Masterstudiengang)
Bitte beachten Sie:
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.

Was wird gefördert?

Lehramtsstudierende aller Fächerkombinationen und aller Schulformen erhalten ein Stipendium für selbstorganisierte Praktika an schulischen Einrichtungen im Ausland. Dafür stehen u.a. das PASCH-Netzwerk, Kooperations- und Partnerschulen der deutschen Hochschule im Ausland zur Verfügung. Bei dem Praktikum kann es sich sowohl um ein Pflichtpraktikum als auch um ein freiwilliges Praktikum handeln.
  • Unter schulische Einrichtungen fallen Einrichtungen im Primar-, Sekundar- und berufsbildenden Bereich.
  • Praktika an privaten Sprachschulen und Sprachkursanbieter werden nicht gefördert.
  • Praktika an Hochschuleinrichtungen, z.B. für den Unterricht DaF am Sprachenzentrum der ausländischen Hochschule, sind nicht möglich.
  • Praktika im Elementarbereich, z.B. an einem Kindergarten, sind nicht möglich.
Eine gleichzeitige Förderung über Erasmus oder PROMOS und Lehramt.International ist ausgeschlossen.

Dauer der Förderung

Mindestens 42 Kalendertage bis 6 Monate
Beginn und Ende eines Praktikums muss ein Schultag sein. Schulferien oder Feiertage zum Praktikumsbeginn und/oder -ende zählen nicht zur Praktikumslaufzeit.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:
  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2026/2027 vergeben werden.
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland. Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 5.
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Darüber hinaus können Sie nach Förderbeginn weitere Leistungen beantragen:
  • Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt: Weitere Informationen
Leistungen von dritter Seite werden teilweise auf das DAAD-Stipendium angerechnet. Die Höhe der Anrechnung wird nach Stipendienvergabe individuell berechnet. Informationen dazu finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E.
Hinweis für Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke: Wenn Sie ein DAAD-Stipendium erhalten, dürfen Sie von den Förderwerken keinen Auslandszuschlag in Anspruch nehmen. Weiterlaufende Inlandsleistungen der Förderwerke werden auf das DAAD-Stipendium angerechnet. Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E, Punkt 2.

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  • Bundesministerium für Bildung und Forschung

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