奨学金データベース

学部生、大学院生、博士号取得者、大学教員を対象としたDAADの助成プログラムに加え、DAAD以外の主な助成機関のプログラムに関する情報が見られます。

Lehramt.International: Auslandspraktika für Lehramtsabsolvent/innen • DAAD

Programmziel

Deutschlands angehende Lehrerinnen und Lehrer arbeiten in einem zunehmend globalisierten Umfeld. Gleichzeitig sollte die Vorbereitung junger Menschen auf verantwortliches Handeln in globalen Kontexten schon in der Schule beginnen. Lehrerinnen und Lehrer müssen in der Lage sein, globale Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen einzuordnen und authentisch fachbezogen zu vermitteln.
Studienbezogene Auslandsaufenthalte und interkulturelle Kompetenzen helfen ihnen dabei. Der DAAD unterstützt aus Mitteln des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) in dem umfassenden Gesamtprogramm „Lehramt.International“ Lehramtsabsolventen und -absolventinnen bei ihren Auslandsaufenthalten und die Hochschulen bei der Internationalisierung der Lehramtsstudiengänge.

Lehramtsabsolventinnen und -absolventen erhalten im Programm "Auslandspraktika für Lehramtsabsolventinnen und -absolventen" Stipendien für 3 (90 Kalendertage) bis 12-monatige Praktika an schulischen Einrichtungen im Ausland.

Zielländer:
Praktika sind an Schulen in vielen Ländern der Welt möglich. Ausgeschlossen sind als mögliche Zielländer die 33 Erasmus-Programmländer (EU, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei).

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Absolventinnen und -absolventen von Lehramtsstudiengängen (Master oder Staatsexamen) an deutschen Hochschulen aller Fächerkombinationen und aller Schulformen:
  • Absolventinnen und -absolventen vor dem Ausbildungsteil Referendariat, d.h. zwischen Masterabschluss/erstem Staatsexamen und Referendariat
Bitte beachten Sie:
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.

Was wird gefördert?

Lehramtsabsolventinnen und -absolventen aller Fächerkombinationen und aller Schulformen erhalten ein Stipendium für selbstorganisierte Praktika an schulischen Einrichtungen im Ausland. Dafür stehen u.a. das PASCH-Netzwerk, Kooperations- und Partnerschulen der deutschen Hochschule im Ausland zur Verfügung. Bei dem Praktikum kann es sich sowohl um ein Pflichtpraktikum als auch um ein freiwilliges Praktikum handeln.
  • Unter schulische Einrichtungen fallen Einrichtungen im Primar-, Sekundar- und berufsbildenden Bereich.
  • Praktika an privaten Sprachschulen und Sprachkursanbieter werden nicht gefördert.
  • Praktika an Hochschuleinrichtungen, z.B. für den Unterricht DaF am Sprachenzentrum der ausländischen Hochschule, sind nicht möglich.
  • Praktika im Elementarbereich, z.B. an einem Kindergarten, sind nicht möglich.
Eine gleichzeitige Förderung über Erasmus oder PROMOS und Lehramt.International ist ausgeschlossen.

Dauer der Förderung

Mindestens 90 Kalendertage bis 12 Monate
Beginn und Ende eines Praktikums muss ein regulärer Schultag sein. Schulferien oder Feiertage zum Praktikumsbeginn und/oder -ende zählen nicht zur Praktikumslaufzeit.
Wochenenden und Ferienzeiten, die am Anfang oder am Ende des Förderzeitraums liegen, werden nicht in die Zählung einbezogen.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:
  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2027/2028 vergeben werden.
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland. Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 5.
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Darüber hinaus können Sie nach Förderbeginn unter bestimmten Voraussetzungen weitere Leistungen beantragen:
  • Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt: Weitere Informationen
Leistungen von dritter Seite (zum Beispiel Nebenverdienst, Förderungen von Begabtenförderwerken, sonstige Zweitstipendien) werden teilweise auf das DAAD-Stipendium angerechnet bzw. sind ausgeschlossen. Weitere Informationen dazu finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E.

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  • Bundesministerium für Bildung und Forschung

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