内容

奨学金データベース

学部生、大学院生、博士号取得者、大学教員を対象としたDAADの助成プログラムに加え、DAAD以外の主な助成機関のプログラムに関する情報が見られます。

Programmziel

Dieses Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Masterabschluss im Ausland zu erwerben und internationale Studienerfahrungen zu sammeln. Sie können Ihre individuellen Studieninteressen verfolgen und sich fachlich wie auch persönlich weiterentwickeln.

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich bewerben, wenn Sie einen Masterabschluss (oder Äquivalent) an einer Hochschule im Ausland erwerben möchten.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.
Das Programm richtet sich an alle wissenschaftlichen Fachrichtungen.

Bitte beachten Sie: Zur Weiterbildung in künstlerischen Fachbereichen und dem Fachbereich Architektur sowie für ein LL.M.(Master of Laws)-Aufbaustudium bietet der DAAD eigene Stipendienprogramme an:


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Teilnahme an einem Masterstudiengang mit Abschluss an einer Hochschule im Ausland.

  • Der Aufenthalt kann auch an mehreren Gastinstitutionen in einem Land stattfinden sowie in maximal zwei unterschiedlichen Gastländern; dies sollte in Ihrer Studienordnung vorgesehen sein. Bitte begründen Sie die Notwendigkeit in diesem Fall kurz im Studienplan (siehe „Bewerbungsunterlagen“).
  • Reine Sprachkursaufenthalte werden in diesem Programm nicht gefördert. Für bestimmte Sprachen bietet der DAAD Sprachkursstipendien an.

Hinweise:

Dauer der Förderung

Das Stipendium gilt, je nach Dauer des Studienprogramms, für ein oder zwei Studienjahre (maximal 24 Monate).
Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung den gesamten Zeitraum an, für den Sie das Stipendium beantragen wollen. Wenn Sie bspw. einen 2-jährigen Studiengang planen, müssen Sie bei der Bewerbung als gewünschte Stipendiendauer direkt zwei Jahre angeben. Nach dem ersten Studienjahr werden Ihre erbrachten Studienleistungen dann in einem Weiterförderungsverfahren begutachtet. Geht daraus hervor, dass Sie Ihr Studium in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden, läuft das Stipendium wie geplant weiter.
Falls Sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits im ersten Studienjahr eines 2-jährigen Master- oder Aufbaustudiengangs im Ausland befinden, können Sie sich um ein Stipendium für das zweite Studienjahr bewerben. Eine Verlängerung des Stipendiums ist in diesem Fall nicht möglich.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2025/2026 vergeben werden.
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Darüber hinaus können Sie nach Förderbeginn weitere Leistungen beantragen:
  • Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer Obergrenze: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 4
  • Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache): Weitere Informationen
  • Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
  • Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (bitte einen Kostenvoranschlag mit Bestätigung der/des betreuenden Hochschullehrenden bereits mit der Bewerbung einreichen). Übernachtungskosten können nicht erstattet werden.
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt: Weitere Informationen
Leistungen von dritter Seite werden teilweise auf das DAAD-Stipendium angerechnet. Die Höhe der Anrechnung wird nach Stipendienvergabe individuell berechnet. Informationen dazu finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E.
Hinweis für Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke: Wenn Sie ein DAAD-Stipendium erhalten, dürfen Sie von den Förderwerken keinen Auslandszuschlag in Anspruch nehmen. Weiterlaufende Inlandsleistungen der Förderwerke werden auf das DAAD-Stipendium angerechnet. Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E, Punkt 2.

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